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Reise- und Sicherheitsinformationen für Auswanderer & Langzeitreisende – tagesaktuell

Reise- und Sicherheitsinformationen für Auswanderer & Langzeitreisende – tagesaktuell

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed
  • Letzte Änderungen: 

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.

    Deutsche Staatsangehörige, die sich zurzeit in Südsudan aufhalten, werden dringend zur Ausreise aufgefordert.

    Ebolafieber

    Am 15. Mai 2026 wurde ein Ausbruch von Ebolafieber in der Provinz Ituri (Demokratische Republik Kongo) gemeldet. 

    Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am 17. Mai 2026 zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.

    Bislang gibt es keine bestätigten Fälle in Südsudan. 

    Die zuständigen Behörden haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet. Dennoch ist - auch wegen des regen Grenzverkehrs im Dreiländereck der Demokratischen Republik Kongo, Uganda und Südsudan - mit bisher nicht erkannten Fällen zu rechnen. 
    Ebola-Impfstoffe werden grundsätzlich für Kontaktpersonen und Gesundheitspersonal verwendet. Für Reisende ist eine Impfung nicht vorgesehen. Im Gegensatz zu den Ebola-Zaire-Stämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Ebola-Bundibugyo-Virus.

    • Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden.
    • Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.
    • Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.
    • Berühren Sie keine lebendigen und toten Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.
    • Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in der betroffenen Region telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

    Anhaltende Spannungen in Südsudan

    In mehreren Landesteilen ist die Situation besonders angespannt. Dies gilt insbesondere für Upper Nile State, Unity und Jonglei State, wo es besonders häufig zu bewaffneten Auseinandersetzungen sowie zu Luftangriffen mit Toten und Verletzten kommt. Daneben finden vermehrt bewaffnete Auseinandersetzungen in den Bereichen Western und Central Equatoria und in der Grenzregion zu Uganda in Eastern und Central Equatoria statt. In diesen Landesteilen kommt es zudem verstärkt zu Entführungen. Ein Übergreifen der bestehenden Spannungen auf andere Regionen in Südsudan mit sehr kurzfristigen Auswirkungen auf die Sicherheitslage in der Hauptstadt Dschuba sowie die Aufrechterhaltung des internationalen Flugverkehrs kann nicht ausgeschlossen werden. In fast allen Landesteilen finden bewaffnete – teilweise massive – Konflikte zwischen Viehhirten statt. Aufgrund der katastrophalen wirtschaftlichen Lage nimmt die Kriminalität stark zu.

    • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und dringende Ausreiseaufforderung für Südsudan und die bestehenden Reise- bzw. Teilreisewarnungen für einige der Nachbarstaaten Südsudans.
    • Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND); weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Die Registrierung ist auch per ELEFAND-App möglich.
    • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Begeben Sie sich bei erhöhter Präsenz bewaffneten Sicherheitskräfte/Militärs im öffentlichen Raum oder im Fall von großflächigen Straßenabsperrungen rasch an einen sicheren Ort.
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
    • Stellen Sie sicher, dass Ihnen ausreichend Nahrungsmittel und Wasser sowie Treibstoff und Bargeld zur Verfügung stehen.
    • Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen kontinuierlich auch über die lokalen Medien (z. B. www.eyeradio.org  oder www.radiotamazuj.org)

    Sicherheit - Reisewarnung

    Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.

    Deutsche Staatsangehörige, die sich zurzeit in Südsudan aufhalten, werden dringend zur Ausreise aufgefordert.

    Terrorismus

    Terroristische Anschläge können nicht ausgeschlossen werden, auch an bei Ausländern beliebten Orten.

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    Die Sicherheitslage ist instabil und von zahlreichen Konflikten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene gekennzeichnet. Erschwert wird die Lage durch weitverbreitete humanitäre Not, Wirtschaftskrise, Vertreibungen, Überschwemmungen und Konflikte in den Nachbarstaaten. Auch Proteste und Demonstrationen haben stets Gewaltpotenzial.

    Das Gewaltniveau gegen die Zivilbevölkerung bleibt allgemein sehr hoch.

    In der Hauptstadt Dschuba kommt es gelegentlich zu Schusswaffengebrauch. 

    Insbesondere außerhalb der größeren Städte besteht hohes Potential für gewaltsam ausgetragene interkommunale Konflikte sowie Überfälle.

    Ausländern ist es derzeit nicht möglich, ohne weiteres nach Südsudan einzureisen und sich im Land frei zu bewegen. Landesweit finden zahlreiche Kontrollen statt. Ausländer werden unter Hinweis auf angeblich notwendige Genehmigungen verstärkt von Sicherheitskräften angehalten und erpresst.

    Die Grenzziehung zu mehreren Nachbarstaaten ist in Teilen nach wie vor ungeklärt. Rebellenverbände aus Sudan operieren im Grenzgebiet zwischen beiden Staaten.

    Darüber hinaus besteht im ganzen Land eine erhebliche Gefahr durch Landminen.

    • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und dringende Ausreiseaufforderung für Südsudan und die bestehenden Reise- bzw. Teilreisewarnungen für einige der Nachbarstaaten Südsudans.
    • Wenn Sie trotz Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Südsudan reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
    • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, kriegerischer Auseinandersetzungen, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Südsudan zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben. Bewegen Sie sich bei notwendigen Aufenthalten in Südsudan stets äußerst vorsichtig und nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept.
    • Sofern Sie sich trotz Reisewarnung in Südsudan aufhalten, informieren Sie sich über die lokalen, sozialen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
    • Setzen Sie sich vor Überlandfahrten mit dem United Nations Department for Safety and Security (UNDSS) in Verbindung und beachten Sie dessen Empfehlungen hinsichtlich polizeilicher oder militärischer Eskortierung.
    • Leisten Sie bei einem Überfall keinesfalls Widerstand.
    • Meiden Sie militärische Einrichtungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Neben Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub in den Städten kommt es zu Entführungen, bewaffneten Überfällen, Einbrüchen und Fahrzeugraub (Carjacking).

    Im Grenzgebiet zu Uganda, zur Zentralafrikanischen Republik und zur Demokratischen Republik Kongo erfolgen regelmäßig bewaffnete Übergriffe.

    Entführungen sind an der Tagesordnung; auch für Ausländer und Angestellte westlicher Hilfsorganisationen besteht landesweit ein erhebliches Risiko, Opfer von Entführungen zu werden.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Leisten Sie bei einem Überfall keinesfalls Widerstand.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht tropisch-feuchtes Klima.
    Vor allem in der Regenzeit von Mai bis November kommt es regelmäßig zu großflächigen Überschwemmungen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen durch unpassierbare Straßen und Brücken. 
    Ansonsten ist das Land von extremer Trockenheit betroffen.

    • Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Siehe Aktuelles

    Zuständige Auslandsvertretung

    Die deutsche Botschaft in Dschuba kann deutschen Staatsangehörigen in Südsudan keine konsularische Hilfe vor Ort leisten. Für sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten (wie z.B. Passausstellungen) ist die deutsche Botschaft in Kampala/Uganda zuständig.

    Infrastruktur/Verkehr

    Die Infrastruktur in Südsudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Dschuba wegen mangelnder Infrastruktur, insbesondere während der Regenzeit und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen nur sehr eingeschränkt möglich.

    Verschiedene Luftfahrtgesellschaften bieten Flugreisen innerhalb des Landes an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor. Einen Anhaltspunkt bietet die „Schwarze Liste“ der nicht für die Europäische Union zugelassenen Fluggesellschaften.

    Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen nicht unterschätzt werden. Mit Überfällen durch kriminelle Banden, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss jederzeit gerechnet werden. Nachtfahrten sollten ganz vermieden werden.

    Eine Durchquerung des Landes ist weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind in Südsudan strafbar. Öffentliches Zeigen von Zuneigung von Personen gleichen Geschlechts wird auch gesellschaftlich nicht toleriert.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Empfohlen wird klimaangepasste, vor Insektenstichen schützende Kleidung. In der Öffentlichkeit sollten Frauen wie Männer auf das Tragen von kurzen Hosen verzichten. Sehr kurze Röcke werden bei Frauen ebenfalls ungern gesehen.

    Rechtliche Besonderheiten

    Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen stehen unter Strafe.

    Das Fotografieren und Filmen im öffentlichen Raum ist nicht gestattet. Bei Verstößen ist mit hartem Vorgehen der Sicherheitskräfte zu rechnen. Professionelle Fotografen und Journalisten bedürfen einer gebührenpflichtigen Fotoerlaubnis der Media Authority. Auch mit Genehmigung dürfen bestimmte Objekte (Ministerien, Einrichtungen der Sicherheitsbehörden, Brücken und Flugplätze) nicht fotografiert werden.  

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist das Südsudanesische Pfund (SSP).
    Kreditkarten (Mastercard/VISA) können in Dschuba in ausgewählten Geschäften, Hotels und Restaurants verwendet werden. Andere ausländische Bankkarten werden in Südsudan nicht akzeptiert. Bargeld, vorzugsweise in USD, sollte mitgeführt werden.
    USD-Noten sollten aktuell sein, ältere Scheine werden häufig zurückgewiesen. Bevorzugt werden 100 USD-Noten.

    Einreise und Zoll

    Siehe Aktuelles

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass:Ja
    • Vorläufiger Reisepass:Nein
    • Personalausweis:Nein
    • Vorläufiger Personalausweis:Nein
    • Kinderreisepass:Nein

    Anmerkungen: 
    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und für das Visum noch sechs freie Seiten aufweisen.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor Einreise bei der Botschaft der Republik Südsudan in Berlin beantragt werden muss. Südsudan bietet auch die Möglichkeit an, ein E-Visum online zu beantragen.
    Ohne Visum eingereiste Ausländer laufen Gefahr, wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    In Südsudan sind die Ein- und Ausfuhrbestimmungen noch nicht abschließend geregelt. Es muss deshalb bei der Einreise unter Umständen mit Einzelfallenscheidungen gerechnet werden.

    Privatreisende dürfen nur bis zu 10.000 USD ein- und ausführen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reisende im Auftrag von Hilfsorganisationen, die Projektgelder mitführen und den beabsichtigten Verwendungszweck der mitgeführten Mittel durch ein Bestätigungsschreiben der betreffenden Organisation nachweisen können. Betroffenen wird geraten, sich zu den exakten Regelungen vorab zu erkundigen. Kurzfristige Neuregelungen können nicht ausgeschlossen werden.

    Bei der Einfuhr von Foto- und Filmkameras kann es zu langwierigen Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden kommen (s. auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten).

    Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und von geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.

    Gesundheit

    Siehe Aktuelles

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen:

    Eine Gelbfieberimpfung ist medizinisch sinnvoll und für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten zur Einreise vorgeschrieben. Der Impfpass wird bei Einreise kontrolliert. Laut WHO-Vorgaben muss bei Ausreise die letzte Poliomyelitis-Impfung maximal ein Jahr zurückliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt keine Kontrolle der Impfung bei Ausreise.

    Reiseimpfungen:

    Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeratenEine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.

    Standardimpfungen:

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Diphtherie sichergestellt werden.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Südsudan ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind große Teile der medizinischen Infrastruktur auch in Dschuba zerstört. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten nicht vor Ort durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. 

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land, inklusive der Städte. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt 96%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. 

    Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber und West-Nil-Fieber. Es ist davon auszugehen, dass auch Chikungunya-Fieber und Zikavirus-Infektionen eine Rolle in Südsudan spielen.

     

    • Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten. 
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Die in Südsudan vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Die afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen. Durch Zecken kann Afrikanisches Zeckenbissfieber, eine Rickettsiose, übertragen werden. Die afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen. 

    • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen, siehe Schutz vor Insekten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber(Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Südsudan wurde Poliomyelitis (cVDPV1 und cVDPV2) nachgewiesen.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt.
    • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen 

    In Südsudan besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen, Mpox und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden i.d.R. durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.

    • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt.
    • Beachten Sie lokale Warnungen.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.
    • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen. 

    HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen(Virushepatitis B, C und D) können auch durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell ebenfalls durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
    • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vorMpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen. 

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen 

    Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann. In Südsudan leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione. Daneben kommen auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung wie z. B. bestimmte Schmetterlingsraupen oder Hundertfüßer vor. 

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
    • Sollten Sie von einem Hund, einer Giftschlange oder von einem anderen giftigen Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.
    • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
    • Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise, siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

    • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab. 

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung, insbesondere Staubbelastung, zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die AppSunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

     

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss 

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

  • Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

     

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Mali, zu Mauretanien im Département Matam sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Gambia und Guinea-Bissau in den Départements Ziguinchor, Sédhiou und Kolda wird abgeraten. 

    Sicherheitslage

    Staatspräsident Faye hat am 22. Mai 2026 Premierminister Sonko und dessen Regierung entlassen. Es besteht die Möglichkeit, dass es in Dakar und landesweit zu spontanen Versammlungen kommen kann. 

    • Bitte meiden Sie größere Menschenansammlungen und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.

    Grenzgebiet zu Gambia

    Im März 2026 sind bei einer militärischen Operation zur Bekämpfung des Drogenanbaus in der Casamance im Grenzgebiet zu Gambia mehrere senegalesische Soldaten ums Leben gekommen. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Angehörigen der organisierten Kriminalität kommen dort regelmäßig vor. 

    • Beachten Sie auch unsere Hinweise unter Sicherheit Landminen im Grenzgebiet zu Gambia und Guinea-Bissau.

    Strafrechtliche Verfolgung homosexueller Handlungen

    Am 30. März 2026 sind verschärfte strafrechtliche Regelungen in Kraft getreten, nach denen homosexuelle Handlungen mit Freiheitstrafen bis zu 10 Jahren und Geldstrafen bis umgerechnet ca. 15.000 EUR bestraft werden können.

    Seitdem sind zahlreiche Fälle u.a. polizeilicher Maßnahmen gegen mutmaßlich homosexuelle Menschen bekannt geworden. Diese Vorfälle betrafen teilweise auch Staatsangehörige der EU, siehe auch Reiseinfos – LGBTIQ.

    Sicherheit

    Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Mali, zu Mauretanien im Département Matam sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Gambia und Guinea-Bissau in den Départements Ziguinchor, Sédhiou und Kolda wird abgeraten. 

    Terrorismus

    In der gesamten Sahelregion besteht seit Jahren eine islamistische terroristische Bedrohung.

    Senegal selbst blieb bislang von terroristischen Anschlägen verschont. Die Regierung hat in Reaktion auf die unbeständige Lage in der Region mit einer Verstärkung und höheren Sichtbarkeit seines eigenen Sicherheitsapparats reagiert.

    Auf malischem Staatsgebiet besteht in den grenznahen Gebieten zu Senegal, insbesondere im Dreiländereck Senegal-Mali-Mauretanien, ein erhöhtes Entführungsrisiko für westliche Ausländer.

    • Seien Sie in den grenznahen Gebieten auch auf der senegalesischen Seite besonders vorsichtig.
    • Seien Sie sich der latenten Anschlags- und Entführungsgefahr bewusst und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
    • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Ereignissen aufmerksam.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Gefahr durch Landminen in den Grenzgebieten zu Gambia und Guinea-Bissau

    In den Wäldern der Grenzgebiete zu Gambia und Guinea-Bissau besteht Minengefahr; die Entminung ist dort noch nicht abgeschlossen. 

    • Verzichten Sie möglichst auf Reisen in die Grenzgebiete der Casamance zu Gambia und Guinea-Bissau abseits der Hauptrouten, verlassen Sie asphaltierte Straßen dort nicht und seien Sie insbesondere in entlegenen Gebieten besonders vorsichtig.
    • Fahren Sie, bei notwendigen Reisen in die Grenzgebiete zu Mauretanien und Mali, nur auf den Hauptstraßen.

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    Insbesondere in Dakar und anderen Städten kann es zu Demonstrationen kommen. 

    • Nutzen Sie alle verfügbaren Informationsquellen,
    • Meiden Sie grundsätzlich größere Menschenansammlungen,
    • Leisten Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge. 

    Kriminalität

    Die senegalesische Regierung hat als Reaktion auf nächtliche Überfälle auf hauptsächlich von Touristen frequentierte Hotels die Präsenz von Sicherheitskräften in Tourismusregionen erhöht. 

    Landesweit kann es zu Belästigungen durch Händler, Obdachlose und selbsternannte Touristenführer sowie Diebstähle, Handtaschenraub und gewalttätige Übergriffe kommen. Häufig nähern sich die Täter auf Motorrädern oder am Strand. 

    Insbesondere rund um religiöse Feste (insbesondere um Tabaski und Korité) muss mit einer Zunahme derartiger Vorfälle gerechnet werden.

    Es besteht neben Internetbetrügereien (Scams) eine erhöhte Gefahr von Entführungen und Erpressungen im Zusammenhang mit per Internet angebahnten Liebesbeziehungen.

    • Unternehmen Sie keine nächtlichen (Strand-)Spaziergänge.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht subtropisches Klima. Im nördlichen Teil des Landes (Sahelzone) dauert die jährliche Regenzeit üblicherweise von ca. Juli bis September, in der subtropischen Casamance in der Regel von Mai bis Oktober. In dieser Zeit kann es zu Überschwemmungen und starken Stürmen kommen, was zu Zerstörungen führen kann, die einzelne Abschnitte des Landes zeitweise unzugänglich machen.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Die Brücke über den Fluss Gambia bei Farafenni/Mansa Konko ist mautpflichtig; das Mitführen eines Reisepasses ist erforderlich. Von der gambischen Hauptstadt Banjul aus kann der Fluss Gambia nur per Fähre überquert werden. Dabei sind längere, im Vorfeld kaum abschätzbare Wartezeiten mit einzuplanen.

    Auch bei Reisen mit der Fähre von Dakar zur Insel Gorée erfolgen beim Betreten des Hafens in Dakar Kontrollen der Ausweispapiere durch die Sicherheitskräfte.

    • Nehmen Sie bei Benutzung der Fähre von Dakar zur Insel Gorée und bei Benutzung der Brücke über den Fluss Gambia Ihren Reisepass mit.

    Der Zustand der Hauptstraßen ist meist recht gut, viele andere Straßen sind in schlechtem Zustand. Insbesondere in der Regenzeit von Juni bis September sind Straßen ohne Allradantrieb oft kaum passierbar. Überflutungen und Erdrutsche sind dann möglich. 

    • Überprüfen Sie die Wetterlage vor Antritt einer Reise.

    Zahlreiche Fahrzeuge des Stadt- und Überlandverkehrs sind nicht in verkehrssicherem Zustand.

    Das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer unterscheidet sich teils deutlich von dem in Deutschland und ist schwer vorhersehbar. Es muss mit Fußgängern und Tieren auf Straßen und nicht immer verkehrstauglichen Fahrzeugen gerechnet werden, insbesondere in Dakar gibt es zudem ein hohes Verkehrsaufkommen. Verzichten Sie auf Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Die überwiegend muslimische Bevölkerung in Senegal ist grundsätzlich tolerant.

    • Kleiden Sie sich möglichst nicht freizügiger als die lokale Bevölkerung.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind nach senegalesischem Recht strafbar und werden gemäß einer vom Parlament am 30. März 2026 in Kraft getretenen Anhebung des Strafmaßes mit Freiheitsstrafen von 5 bis 10 Jahren oder Geldstrafen von bis zu umgerechnet ca. 15.000 Euro bestraft. Strafrechtlich verfolgt werden auch die öffentliche Fürsprache für Homosexualität sowie die Finanzierung Homosexualität-fördernder oder anderweitig unterstützender Aktivitäten (Strafmaß jeweils 3 bis 7 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). 

    Seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung ist es zu zahlreichen Fällen polizeilicher Maßnahmen gegen Personen gekommen, denen homosexuelle Handlungen vorgeworfen wurden. Auch ausländische und EU-Staatsangehörige waren betroffen.

    Am 10. April 2026 kam es auf Basis der verschärften Rechtslage zur Verhängung einer sechsjährigen Freiheitsstrafe und zu einer Geldstrafe in Höhe von 2 Mio. FCFA.

    Losgelöst von der Rechtslage wird Homosexualität in der senegalesischen Gesellschaft weitgehend abgelehnt.

    Rechtliche Besonderheiten

    Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Straftaten, insbesondere auch Rauschgiftdelikten, in Senegal dem senegalesischen Strafrecht. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird hart geahndet.

    Geld/Kreditkarten

    Währung ist der westafrikanische Franc CFA (XOF), der in einem festen Wechselkursverhältnis zum EUR (1 EUR = 655,957 XOF) steht. Devisen werden in Banken problemlos gewechselt. Kreditkarten werden in gehobenen Hotels, Restaurants und Supermärkten akzeptiert. Für Kredit- und Debitkarten (Girocard) gibt es in größeren Städten Geldautomaten. Mit zunehmender Entfernung von den Ballungsräumen werden Bankautomaten schwerer zu finden.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: 
    Reisedokumente müssen sechs Monate über den beabsichtigten Reisezeitraum hinaus gültig sein.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten kein Visum.
    Ein Rückflugticket, sowie Nachweise zur Unterkunft sind bei der Einreise regelmäßig vorzulegen. Nähere Auskünfte erteilt die senegalesische Botschaft in Berlin.

    Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die auch vor Ort beantragt werden kann. Wer im Voraus einen längeren Aufenthalt plant, sollte für die Aufenthaltsgenehmigung ein Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde mitbringen, die jeweils erst kurz zuvor ausgestellt wurden.

    Erfassung biometrischer Daten

    Bei der Ein- und Ausreisekontrolle müssen Reisende damit rechnen, dass die Fingerabdrücke digital eingescannt werden und ein digitales Porträtfoto erstellt wird.

    Minderjährige

    Bei Reisen mit Minderjährigen empfiehlt sich die Mitnahme einer Geburtsurkunde. Bei allein oder ohne Begleitung der/des Sorgeberechtigten reisenden Minderjährigen ist eine französischsprachige Vollmacht der/des Sorgeberechtigten notwendig. Die Unterschriften müssen amtlich beglaubigt sein.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist beschränkt. Ohne Devisenerklärung dürfen Devisen im Gegenwert von bis zu FCFA 1.000.000 (ca. 1.500 EUR) ein- und der Gegenwert von bis zu FCFA 500.000,- (ca. 750 EUR) ausgeführt werden. Bei höheren Beträgen ist bei der Einreise eine Deviseneinfuhrerklärung abzugeben, bei der Ausreise sind diese Erklärung und Umtauschnachweise vorzulegen. Die senegalesischen Zollbehörden zögern nicht, bei Verdacht auf Devisenschmuggel undeklarierte Devisen zu beschlagnahmen. Auszahlungs- und Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden.

    Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden.

    Einfuhr eines Fahrzeugs

    Die Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen ändern sich regelmäßig. Weitere und verbindliche Informationen enthält die Website der senegalesischen Zollbehörde.

    Zollvergehen werden hart (Gefängnis) bestraft. Dies betrifft vor allem die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, auf die bei Verbleib in Senegal Abgaben in Höhe von 20% Zoll und 20% Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entfallen. Für die Entrichtung der Abgaben ist der Verkäufer verantwortlich.

    Tiere

    Für die Einreise mit Haustieren ist eine vorherige Genehmigung der senegalesischen Zollbehörden erforderlich. 

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. 

    Reiseimpfungen

    Es sind Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig. 

    Standardimpfungen

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Röteln sichergestellt werden.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Senegal ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinische Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99 %. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:

    • Ganzjährig hohes Risiko: südliche und östliche zwei Drittel des Landes (s. Karte), einschl. des Landesteils südlich von Gambia sowie der Provinz Matam-Region im Nord osten des Landes (Ausnahmen s. u.)
    • Saisonal hohes Risiko von Juli bis Januar: Norden und Nordwesten des Landes, die Küstenregion nördlich des Nationalparks Delta du Saloum sowie die Dakar-Region, einschließl. der Stadt Dakar
    • Saisonal mittleres Risiko von Februar bis Juni: Norden und Nordwesten des Landes, die Küstenregion nördlich des Nationalparks Delta du Saloum sowie die Dakar-Region, einschließl. der Stadt Dakar

    Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniose, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber und Zikavirus-Infektionen.

    • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Dengue- und Chikungunyafieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
    • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bezüglich der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Die in Senegal vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen.

    • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Senegal wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. 
    • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

    In Senegal besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.

    • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
    • Beachten Sie lokale Warnungen.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.

    HIV-Infektionen, Mpox oder bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

    Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Landesweit kommen Giftschlangen vor.

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
    • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich ist.   

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

    • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison von Januar bis April kommt es zur besonderen Luftverschmutzung.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

    • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
    • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

     

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Letzte Änderungen: 

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Sicherheit

    Von Reisen in das Gebiet der Westsahara sowie in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.

    Terrorismus

    Trotz erheblicher Sicherheitsmaßnahmen besteht das Risiko terroristischer Angriffe.

    • Vermeiden Sie, alleine und abseits von Straßen zu reisen.
    • Unternehmen Sie Trekking-Touren in den Bergregionen und Offroad-Touren in den Wüstengebieten (Zagora/Merzouga) grundsätzlich nur in einer Gruppe und mit registrierten landeskundigen Reiseführern.
    • Erkundigen Sie sich ggf. tagesaktuell nach der Sicherheitslage für Touren bei den marokkanischen Polizeibehörden.
    • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Die politische Lage in Marokko ist grundsätzlich stabil und ruhig. Vereinzelte, spontane und unerwartete Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden. Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen. 

    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und den sozialen Medien und verfolgen Sie aufmerksam die Entwicklung.
    • Seien Sie in der Öffentlichkeit zurückhaltend mit politischen Meinungsäußerungen.

    Grenzregion zu Algerien

    Von Reisen in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.

    Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen und wird streng kontrolliert. Die Grenzregion steht unter Beobachtung der marokkanischen Sicherheitsbehörden. Es besteht die Gefahr einer Festnahme, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit ausländischer Staatsangehöriger, die sich in der Region aufhalten, kann nicht ausgeschlossen werden.

    Wüstentouren in die Dünenlandschaften Südmarokkos (Erg Chebbi südlich von Merzouga bzw. Erg Chegaga und Erg Lihoudi südlich von Zagora) können mit einem ortskundigen Reiseveranstalter und vorzugsweise als Gruppe durchgeführt werden. Die aktuelle Sicherheitslage für solche Wüstentouren sollte vor jedem Reiseantritt bei dem jeweiligen Reiseveranstalter überprüft werden.

    Von einem Verlassen der Hauptstraßen in Richtung Algerien wird jedoch dringend abgeraten.

    • Meiden Sie das Grenzgebiet zu Algerien (mit Ausnahme der Touristenstrecken) und unterlassen Sie Versuche, die Landgrenze in Richtung Algerien zu überschreiten.

    Westsahara

    Von Reisen in das Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten.

    Eine konsularische Betreuung ist dort nicht möglich. Die Botschaft kann keine Bescheinigungen zum Grenzübertritt o.ä. ausstellen. Eventuell erforderliche Genehmigungen müssen vor Reisebeginn bei den zuständigen marokkanischen Behörden eingeholt werden. Abseits befestigter Straßen und insbesondere in den Grenzregionen zu Mauretanien besteht zudem eine Bedrohung durch Minen und nicht-detonierte Kampfmittel ("Blindgänger").

    Der Grenzwall zwischen dem von Marokko und dem von der Frente Polisario kontrollierten Teil der Westsahara ist Sperrgebiet.

    • Verlassen Sie keinesfalls die Hauptverbindungsstrecke Laayoune – Dakhla – mauretanische Grenze.

    Rif-Gebirge

    Im Rif-Gebirge (Nordost-Marokko) wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen durch Rauschgifthändler kommen.

    • Bereisen Sie das Rif-Gebirge nicht allein.
    • Lassen Sie sich nicht zum Kauf von Drogen verleiten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu hohen Freiheitsstrafen.

    Kriminalität

    Insbesondere in der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen. Dabei kann es vereinzelt auch zum Einsatz von Gewalt und Waffen kommen, besonders wenn Angreifer unter Drogeneinfluss stehen. 

    Besondere Wachsamkeit ist in den Medinas geboten. Reisenden wurden von Mopedfahrern offen getragene Taschen, Handys o.ä. mit Gewalt entrissen. Verletzungen werden dabei in Kauf genommen. 

    • Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand und versuchen Sie, ruhig zu bleiben.
    • Bringen Sie alle kriminellen Vorkommnisse stets bei der Polizei zur Anzeige.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen und vom Reisepass nur eine Farbkopie mit.
    • Seien Sie wachsam, wenn Sie nach dem Weg fragen und Geldautomaten benutzen -  besonders, wenn sich jemand als ortskundiger Führer ausgibt und Ihnen seine Dienste anbietet.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Marokko liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

    Das Klima reicht von mediterran an der Nordküste über atlantischen Einfluss an der Westküste bis zu Wüstenklima im Landesinneren.

    In der Regenzeit, etwa von November bis März, kann es insbesondere im hohen Atlasgebirge zu starken Schneefällen, Überflutungen und entsprechend zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. 

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Informieren Sie sich über die aktuelle Wetter- und Gefahrenlage auf der Webseite der Generaldirektion für Meteorologie (GDM). Unter dem Stichwort „Vigilance générale“ finden Sie dort eine in den jeweiligen Warnstufen gekennzeichnete, interaktive Landkarte.
    • Informieren Sie sich auf der Webseite ADMtrafic.ma über gesperrte Streckenabschnitte oder Umleitungen.
    • Informieren Sie sich vor einer Reise in den lokalen und sozialen Medien. Weitere Informationen bieten auch „Le Matin“ in französischer Sprache und Hespress in englischer Sprache.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.

    Reiseinfos

    Die Landesgrenze zu Algerien ist geschlossen, siehe Sicherheit.

    Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg von und nach Mauretanien liegen nicht vor. Die Deutsche Botschaft Rabat kann keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausstellen.

    Infrastruktur/Verkehr

    Siehe Aktuelles

    Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.

    Im Straßenverkehr ist große Vorsicht geboten. Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren oder unbeleuchteten Fahrzeugen zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.

    • Vermeiden Sie Nachtfahrten.
    • Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz, möglichst Vollkasko und Insassenschutz.
    • Lassen Sie Ihren deutschen Reisepass nicht als Sicherheit bei einer Mietwagenfirma zurück.

    Führerschein

    Der nationale deutsche Führerschein wird für einen Aufenthalt bis zu einem Jahr anerkannt. Bei längerem Aufenthalt muss ein marokkanischer Führerschein beantragt werden.

    Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

    Die große Mehrheit der marokkanischen Gesellschaft ist wertkonservativ eingestellt und pflegt ein traditionelles Rollenverständnis. Alleinreisende Frauen sollten zurückhaltend auftreten und gesundes Misstrauen zeigen.

    Außereheliche Beziehungen sind strafbar. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Hotels Paare bitten, beim Check-in eine Heiratsurkunde vorzulegen, und auf getrennten Zimmern bestehen, wenn ein solcher Nachweis nicht vorgelegt werden kann.

    Alkohol kann in bestimmten Geschäften gekauft werden. Er wird in Städten auch in einigen Hotels und Restaurants serviert. Allerdings ist es nicht erlaubt, Alkohol auf der Straße und an anderen Orten als in einem zugelassenen Restaurant oder einer Bar zu trinken. Ein Verstoß kann zur Verhaftung führen.

    Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, vom Sonnenauf- bis -untergang in der Öffentlichkeit nicht zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.

    Streunende Hunde

    Es gibt vereinzelt Berichte über Angriffe streunender Hunde auf Menschen, die teilweise sogar tödlich enden können. Es sind mehrere Todesfälle aufgrund von Tollwuterkrankungen nach Hundebissen bekannt, siehe auchGesundheit – Tollwut.

    • Halten Sie stets Abstand zu einzelnen und v.a. Gruppen streunender Hunde; nähern Sie sich diesen in keinem Fall.

    LGBTIQ

    Gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko strafbar; auch Ausländer können strafrechtlich verfolgt werden. Es drohen neben Geld- auch Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren. LGBTIQ-Reisende sollten sich in Marokko darauf einstellen, dass kulturelle Vorbehalte bezüglich des angemessenen Verhaltens im öffentlichen Raum und zum Teil starke Vorurteile bestehen können. Zu zurückhaltendem Verhalten in der Öffentlichkeit wird ausdrücklich geraten.

    Rechtliche Besonderheiten

    Die Einfuhr, der Besitz und die Ausfuhr von Rauschgift werden in Marokko mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar.

    • Achten Sie auf Ihr Reisegepäck und nehmen Sie keine Sendungen mit, die Sie nicht selbst überprüft und verpackt haben.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der marokkanische Dirham (MAD). Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, insbesondere in Touristengebieten. In kleineren Hotels und Geschäften sowie in abgelegenen Regionen kann nur bar gezahlt werden. Bargeld kann mit Kreditkarte an den entsprechend gekennzeichneten Bankautomaten abgehoben werden. Bei einer Debitkarte (Girocard) hängt dies von den Vertragsbedingungen des Geldinstituts ab.

    • Bitte erfragen Sie bei Ihrem Geldinstitut, ob Ihre Debitkarte Sie zu Abhebungen im Ausland berechtigt.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: ja
    • Vorläufiger Reisepass: ja
    • Personalausweis: nein
    • Vorläufiger Personalausweis: nein
    • Kinderreisepass: ja

    Anmerkungen:

    Die Einreise nach Marokko ist nicht mit Personalausweis möglich (auch nicht im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen). Reisende, die sich nur mit Personalausweis ausweisen können, werden von den Grenzbeamten zurückgewiesen und müssen den nächstmöglichen Rückflug antreten. Die Ausstellung eines Passersatzpapiers durch die Deutsche Botschaft Rabat ist in diesen Fällen nicht möglich. Die Einreise nach Marokko wird auch dann verweigert, wenn der Reisepass beschädigt oder die maschinenlesbare Zeile unvollständig ist.

    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Ausreise aus Marokko mit einem abgelaufenen Reisepass ist nicht möglich. 

    Es wird empfohlen, eine Kopie oder ein Foto des Reisepasses, mit dem die Einreise nach Marokko erfolgt, mit sich zu führen. Eltern sollten vorsorglich auch die Geburtsurkunden/beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden ihrer Kinder mitnehmen, um ggf. die Elterneigenschaft nachzuweisen.

    • Bei weiteren Fragen zu Einreisevoraussetzungen kontaktieren Sie die zuständige Auslandvertretung Marokkos.

    Deutsch-marokkanische Doppelstaater

    Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in der Regel auch den marokkanischen Personalausweis (CNIE = Carte national d’identité éléctronique) vorlegen. Der Besitz der marokkanischen Identitätskarte ist für marokkanische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben.

    Die marokkanischen Grenzbehörden verweigern deutsch-marokkanischen Doppelstaatern die Ausreise, wenn kein gültiger deutscher Reisepass oder Passersatz mitgeführt wird. 

    • Prüfen Sie rechtzeitig vor Ihrer Reise die Gültigkeit Ihres deutschen Reisepasses und beantragen Sie frühzeitig einen neuen Reisepass (ggf. im Expressverfahren) an Ihrem Wohnort in Deutschland.

    Sollte der deutsche Pass vor der Ausreise abgelaufen oder abhanden gekommen sein, kann die Deutsche Botschaft Rabat einen Reiseausweis als Passersatz für die Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In der Hauptreisezeit muss mit mehrwöchigen Warte- und Bearbeitungszeiten gerechnet werden. 

    Hinweis: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führtnicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit - für die marokkanischen Behörden handelt es sich bei diesen Personenweiterhin um marokkanische Staatsangehörige.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen kein Visum.

    Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet. Personen, die den visumsfreien Aufenthalt überzogen haben, werden an der Ausreise gehindert und müssen das weitere Verfahren mit der Grenzpolizei abklären. Die Deutsche Botschaft Rabat kann auf die Entscheidung keinen Einfluss nehmen.

    Über eine vor Ablauf des visumsfreien Zeitraumes beantragte Verlängerung des Aufenthalts entscheidet die Ausländerpolizei, wobei in der Regel ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko, aktuellem polizeilichen Führungszeugnis und Begründung, warum ein längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt werden muss.

    Ausführliche Informationen zur Einreise und konsularischen Angelegenheiten in deutscher Sprache bietet das marokkanische Außenministerium.

    Minderjährige

    Für Minderjährige, die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, sollte zusätzlich zum Reisepass eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Reise, eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters mitgeführt werden. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Siehe auchReisedokumente – Anmerkungen.

    Doppelstaater

    Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (CNIE = Carte national d’identité éléctronique) vorlegen. Der Besitz der marokkanischen Identitätskarte ist für marokkanische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. 

    Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit, sodass es sich bei diesem Personenkreis für die marokkanischen Behörden weiterhin um marokkanische Staatsangehörige handelt.

    Einfuhrbestimmungen

    In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Ab einem Gegenwert von 100.000 MAD sind Devisen deklarationspflichtig. Es dürfen max. 2.000 MAD in bar ein- oder ausgeführt werden.

    Der Besitz von Falschgeld ist strafbar und kann mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden.

    Bei Einreise dürfen Waren für nicht-kommerzielle Zwecke bis zu einem Gegenwert von max. 2.000 MAD zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Sämtliche über den Freibetrag hinausgehenden Waren müssen deklariert und verzollt werden. Ausnahmen sind nicht bekannt.

    Die Einfuhr von Pflanzen und Sämereien ist verboten. Auskünfte zu Ausnahmegenehmigungen erteilt das ONSSA (Office National de Sécurité Sanitaire des Produits Alimentaires).

    Die Einfuhr von Flugdrohnen aller Art ist streng verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt; das Gerät wird vom Zoll beschlagnahmt.

    Weitergehende Informationen zur Ein- und Ausfuhr persönlicher Gegenstände, geschützter Kulturgüter (Fossilien), Waren und zu aktuellen Devisenbestimmungen sowie erforderlichen Genehmigungen erteilen der marokkanische Zoll und das marokkanische Außenministerium.

    Einfuhr eines Fahrzeugs

    Ein bei der Einreise eingeführtes Kfz muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert, und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Das Kfz darf Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Zolls überlassen werden. Zusätzliche Informationen bietet der marokkanische Zoll. Eine für Marokko gültige „Grüne Versicherungskarte“ muss mitgeführt werden und wird gelegentlich, bei Unfallbeteiligung in jedem Fall, von der Polizei verlangt.

    Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Land mit lokaler Übertragung von Poliomyelitis kann der Nachweis einer Poliomyelitis-Impfung verlangt werden.

    Reiseimpfungen

    Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus angeraten. 

    Standardimpfungen

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. 

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht direkt vergleichbar. In Rabat, Casablanca, Tanger und Fes finden sich gute Privatkliniken von hohem Standard. Im ländlichen Raum ist die Notfallversorgung und allgemein die medizinische Versorgung in Bezug auf Zugang/Erreichbarkeit, qualifiziertes Personal, apparative/medikamentöse Ausstattung und unter Umständen Hygiene eingeschränkt.  

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    In der Dämmerung und Nacht können Sandmücke Leishmaniose übertragen. Darüber hinaus wurden wenige Fälle von West-Nil-Fieber berichtet. 

    • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. 

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen 

    HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
    • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen. 

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

    Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
    • Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.    
    • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

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Lebenshaltungskosten weltweit vergleichen – Finde dein perfektes Auswanderungsziel

Kostenübersicht für Auswanderer: So planst du dein Budget optimal

Wer ins Ausland auswandern möchte, sollte sich vorab über die Lebenshaltungskosten informieren. Von günstigen Mieten bis zu den Preisen für Lebensmittel – die richtige Planung hilft dir, dein Wunschland auch finanziell realistisch einzuschätzen.

Vergleiche die Lebenshaltungskosten nach Kontinenten:

  • Afrika – Erschwingliche Lebenshaltungskosten in Ländern wie Marokko, Ghana oder Südafrika.
  • Amerika – Von den USA bis nach Argentinien – entdecke Kostenunterschiede in Nord-, Mittel- und Südamerika.
  • Asien – Thailand, Japan oder Indien – finde heraus, wo du günstig oder luxuriös leben kannst.
  • Europa – Vergleiche teure Metropolen wie London mit kostengünstigen Alternativen in Osteuropa.
  • Ozeanien – Erkunde die Unterschiede zwischen Australien, Neuseeland und den pazifischen Inseln.
  • Inselgruppen und abhängige Gebiete – Traumhafte Inseln und ihre realen Kosten für Auswanderer.

Mit diesen Informationen kannst du dein Budget realistisch planen und dein Leben im Ausland sorgenfrei genießen!

Auswanderer-Informationen weltweit – Alles, was du wissen musst

Wichtige Auswandererinformationen: So bereitest du dich optimal vor

Wer auswandern möchte, benötigt verlässliche Informationen zu Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitsmöglichkeiten. Hier findest du alle relevanten Angaben übersichtlich nach Ländern geordnet.

Wähle dein Zielland nach Kontinent:

  • Afrika – Entdecke Visa-Bestimmungen und Arbeitsmöglichkeiten in Ländern wie Südafrika, Ghana oder Namibia.
  • Amerika – Von Kanada bis Argentinien – erfahre, welche Möglichkeiten es für Auswanderer gibt.
  • Asien – Leben und Arbeiten in Ländern wie Thailand, Japan oder den Vereinigten Arabischen Emiraten.
  • Europa – Von der EU bis zu außereuropäischen Staaten – finde heraus, welche Regelungen gelten.
  • Ozeanien – Visa- und Aufenthaltsbestimmungen für Australien, Neuseeland und weitere Inselstaaten.
  • Inselgruppen und abhängige Gebiete – Leben und Arbeiten auf Trauminseln weltweit.

Mit diesen Informationen kannst du deine Auswanderung sorgfältig planen und alle notwendigen Dokumente vorbereiten!

Deutsche Vertretungen weltweit: Finde schnell die richtige Anlaufstelle im Ausland

Alle deutschen Auslandsvertretungen auf einen Blick

Egal ob Botschaft, Konsulat oder ständige Vertretung – hier findest du alle deutschen Auslandsvertretungen weltweit. Unsere Übersicht hilft dir, schnell die passende Vertretung für dein Auswanderungsziel zu finden.

Wähle dein gewünschtes Land über den jeweiligen Kontinent:

  • Afrika – Alle deutschen Botschaften und Konsulate auf dem afrikanischen Kontinent.
  • Amerika – Finde deutsche Vertretungen in Nord-, Mittel- und Südamerika.
  • Asien – Informationen zu deutschen Vertretungen in asiatischen Ländern.
  • Europa – Alle deutschen Auslandsvertretungen in europäischen Ländern.
  • Ozeanien – Liste der deutschen Botschaften und Konsulate in Australien und Ozeanien.
  • Inselgruppen und abhängige Gebiete – Informationen zu deutschen Vertretungen in Überseegebieten und Inselstaaten.

Mit dieser umfassenden Übersicht kannst du dich schnell und effektiv über alle deutschen Auslandsvertretungen informieren. So findest du die richtige Anlaufstelle für dein Auswanderungsprojekt oder deine Reisevorbereitungen.

Deutsche Vertretungen weltweit – Botschaften & Konsulate auf einen Blick

Schnelle Hilfe im Ausland: Deutsche Botschaften und Konsulate finden

Wer im Ausland lebt oder reist, sollte wissen, wo sich die nächste deutsche Botschaft oder das nächste Konsulat befindet. Ob Passverlängerung, Notfallhilfe oder Visa-Angelegenheiten – die deutschen Auslandsvertretungen bieten Unterstützung in vielen Situationen.

Finde die deutsche Vertretung in deinem Land:

  • Afrika – Deutsche Botschaften und Konsulate in Ländern wie Ägypten, Südafrika oder Kenia.
  • Amerika – Von den USA bis Argentinien – alle deutschen Vertretungen in Nord-, Mittel- und Südamerika.
  • Asien – Deutsche Konsulate in Thailand, China, Japan und weiteren Ländern Asiens.
  • Europa – Alle deutschen Botschaften und Konsulate in europäischen Ländern.
  • Ozeanien – Deutsche Vertretungen in Australien, Neuseeland und mehr.
  • Inselgruppen und abhängige Gebiete – Konsulate und Botschaften in exotischen Regionen.

Informiere dich jetzt über die deutsche Vertretung in deinem Wunschland und erhalte wichtige Services im Ausland!

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