Reise- und Sicherheitsinformationen für Auswanderer & Langzeitreisende – tagesaktuell
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Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige, die sich zurzeit in Südsudan aufhalten, werden dringend zur Ausreise aufgefordert.
Am 15. Mai 2026 wurde ein Ausbruch von Ebolafieber in der Provinz Ituri (Demokratische Republik Kongo) gemeldet.
Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am 17. Mai 2026 zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.
Bislang gibt es keine bestätigten Fälle in Südsudan.
Die zuständigen Behörden haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet. Dennoch ist - auch wegen des regen Grenzverkehrs im Dreiländereck der Demokratischen Republik Kongo, Uganda und Südsudan - mit bisher nicht erkannten Fällen zu rechnen.
Ebola-Impfstoffe werden grundsätzlich für Kontaktpersonen und Gesundheitspersonal verwendet. Für Reisende ist eine Impfung nicht vorgesehen. Im Gegensatz zu den Ebola-Zaire-Stämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Ebola-Bundibugyo-Virus.
In mehreren Landesteilen ist die Situation besonders angespannt. Dies gilt insbesondere für Upper Nile State, Unity und Jonglei State, wo es besonders häufig zu bewaffneten Auseinandersetzungen sowie zu Luftangriffen mit Toten und Verletzten kommt. Daneben finden vermehrt bewaffnete Auseinandersetzungen in den Bereichen Western und Central Equatoria und in der Grenzregion zu Uganda in Eastern und Central Equatoria statt. In diesen Landesteilen kommt es zudem verstärkt zu Entführungen. Ein Übergreifen der bestehenden Spannungen auf andere Regionen in Südsudan mit sehr kurzfristigen Auswirkungen auf die Sicherheitslage in der Hauptstadt Dschuba sowie die Aufrechterhaltung des internationalen Flugverkehrs kann nicht ausgeschlossen werden. In fast allen Landesteilen finden bewaffnete – teilweise massive – Konflikte zwischen Viehhirten statt. Aufgrund der katastrophalen wirtschaftlichen Lage nimmt die Kriminalität stark zu.
Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige, die sich zurzeit in Südsudan aufhalten, werden dringend zur Ausreise aufgefordert.
Terroristische Anschläge können nicht ausgeschlossen werden, auch an bei Ausländern beliebten Orten.
Siehe Aktuelles
Die Sicherheitslage ist instabil und von zahlreichen Konflikten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene gekennzeichnet. Erschwert wird die Lage durch weitverbreitete humanitäre Not, Wirtschaftskrise, Vertreibungen, Überschwemmungen und Konflikte in den Nachbarstaaten. Auch Proteste und Demonstrationen haben stets Gewaltpotenzial.
Das Gewaltniveau gegen die Zivilbevölkerung bleibt allgemein sehr hoch.
In der Hauptstadt Dschuba kommt es gelegentlich zu Schusswaffengebrauch.
Insbesondere außerhalb der größeren Städte besteht hohes Potential für gewaltsam ausgetragene interkommunale Konflikte sowie Überfälle.
Ausländern ist es derzeit nicht möglich, ohne weiteres nach Südsudan einzureisen und sich im Land frei zu bewegen. Landesweit finden zahlreiche Kontrollen statt. Ausländer werden unter Hinweis auf angeblich notwendige Genehmigungen verstärkt von Sicherheitskräften angehalten und erpresst.
Die Grenzziehung zu mehreren Nachbarstaaten ist in Teilen nach wie vor ungeklärt. Rebellenverbände aus Sudan operieren im Grenzgebiet zwischen beiden Staaten.
Darüber hinaus besteht im ganzen Land eine erhebliche Gefahr durch Landminen.
Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Neben Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub in den Städten kommt es zu Entführungen, bewaffneten Überfällen, Einbrüchen und Fahrzeugraub (Carjacking).
Im Grenzgebiet zu Uganda, zur Zentralafrikanischen Republik und zur Demokratischen Republik Kongo erfolgen regelmäßig bewaffnete Übergriffe.
Entführungen sind an der Tagesordnung; auch für Ausländer und Angestellte westlicher Hilfsorganisationen besteht landesweit ein erhebliches Risiko, Opfer von Entführungen zu werden.
Es herrscht tropisch-feuchtes Klima.
Vor allem in der Regenzeit von Mai bis November kommt es regelmäßig zu großflächigen Überschwemmungen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen durch unpassierbare Straßen und Brücken.
Ansonsten ist das Land von extremer Trockenheit betroffen.
Siehe Aktuelles
Die deutsche Botschaft in Dschuba kann deutschen Staatsangehörigen in Südsudan keine konsularische Hilfe vor Ort leisten. Für sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten (wie z.B. Passausstellungen) ist die deutsche Botschaft in Kampala/Uganda zuständig.
Die Infrastruktur in Südsudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Dschuba wegen mangelnder Infrastruktur, insbesondere während der Regenzeit und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen nur sehr eingeschränkt möglich.
Verschiedene Luftfahrtgesellschaften bieten Flugreisen innerhalb des Landes an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor. Einen Anhaltspunkt bietet die „Schwarze Liste“ der nicht für die Europäische Union zugelassenen Fluggesellschaften.
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen nicht unterschätzt werden. Mit Überfällen durch kriminelle Banden, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss jederzeit gerechnet werden. Nachtfahrten sollten ganz vermieden werden.
Eine Durchquerung des Landes ist weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexuelle Handlungen sind in Südsudan strafbar. Öffentliches Zeigen von Zuneigung von Personen gleichen Geschlechts wird auch gesellschaftlich nicht toleriert.
Empfohlen wird klimaangepasste, vor Insektenstichen schützende Kleidung. In der Öffentlichkeit sollten Frauen wie Männer auf das Tragen von kurzen Hosen verzichten. Sehr kurze Röcke werden bei Frauen ebenfalls ungern gesehen.
Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen stehen unter Strafe.
Das Fotografieren und Filmen im öffentlichen Raum ist nicht gestattet. Bei Verstößen ist mit hartem Vorgehen der Sicherheitskräfte zu rechnen. Professionelle Fotografen und Journalisten bedürfen einer gebührenpflichtigen Fotoerlaubnis der Media Authority. Auch mit Genehmigung dürfen bestimmte Objekte (Ministerien, Einrichtungen der Sicherheitsbehörden, Brücken und Flugplätze) nicht fotografiert werden.
Landeswährung ist das Südsudanesische Pfund (SSP).
Kreditkarten (Mastercard/VISA) können in Dschuba in ausgewählten Geschäften, Hotels und Restaurants verwendet werden. Andere ausländische Bankkarten werden in Südsudan nicht akzeptiert. Bargeld, vorzugsweise in USD, sollte mitgeführt werden.
USD-Noten sollten aktuell sein, ältere Scheine werden häufig zurückgewiesen. Bevorzugt werden 100 USD-Noten.
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und für das Visum noch sechs freie Seiten aufweisen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor Einreise bei der Botschaft der Republik Südsudan in Berlin beantragt werden muss. Südsudan bietet auch die Möglichkeit an, ein E-Visum online zu beantragen.
Ohne Visum eingereiste Ausländer laufen Gefahr, wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
In Südsudan sind die Ein- und Ausfuhrbestimmungen noch nicht abschließend geregelt. Es muss deshalb bei der Einreise unter Umständen mit Einzelfallenscheidungen gerechnet werden.
Privatreisende dürfen nur bis zu 10.000 USD ein- und ausführen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reisende im Auftrag von Hilfsorganisationen, die Projektgelder mitführen und den beabsichtigten Verwendungszweck der mitgeführten Mittel durch ein Bestätigungsschreiben der betreffenden Organisation nachweisen können. Betroffenen wird geraten, sich zu den exakten Regelungen vorab zu erkundigen. Kurzfristige Neuregelungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bei der Einfuhr von Foto- und Filmkameras kann es zu langwierigen Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden kommen (s. auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten).
Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und von geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Siehe Aktuelles
Pflichtimpfungen:
Eine Gelbfieberimpfung ist medizinisch sinnvoll und für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten zur Einreise vorgeschrieben. Der Impfpass wird bei Einreise kontrolliert. Laut WHO-Vorgaben muss bei Ausreise die letzte Poliomyelitis-Impfung maximal ein Jahr zurückliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt keine Kontrolle der Impfung bei Ausreise.
Reiseimpfungen:
Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Diphtherie sichergestellt werden.
Die medizinische Versorgung in Südsudan ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind große Teile der medizinischen Infrastruktur auch in Dschuba zerstört. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten nicht vor Ort durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land, inklusive der Städte. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt 96%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber und West-Nil-Fieber. Es ist davon auszugehen, dass auch Chikungunya-Fieber und Zikavirus-Infektionen eine Rolle in Südsudan spielen.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Die in Südsudan vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Die afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen. Durch Zecken kann Afrikanisches Zeckenbissfieber, eine Rickettsiose, übertragen werden. Die afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber(Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Südsudan wurde Poliomyelitis (cVDPV1 und cVDPV2) nachgewiesen.
In Südsudan besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen, Mpox und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden i.d.R. durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen(Virushepatitis B, C und D) können auch durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell ebenfalls durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann. In Südsudan leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione. Daneben kommen auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung wie z. B. bestimmte Schmetterlingsraupen oder Hundertfüßer vor.
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung, insbesondere Staubbelastung, zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Mali, zu Mauretanien im Département Matam sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Gambia und Guinea-Bissau in den Départements Ziguinchor, Sédhiou und Kolda wird abgeraten.
Staatspräsident Faye hat am 22. Mai 2026 Premierminister Sonko und dessen Regierung entlassen. Es besteht die Möglichkeit, dass es in Dakar und landesweit zu spontanen Versammlungen kommen kann.
Im März 2026 sind bei einer militärischen Operation zur Bekämpfung des Drogenanbaus in der Casamance im Grenzgebiet zu Gambia mehrere senegalesische Soldaten ums Leben gekommen. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Angehörigen der organisierten Kriminalität kommen dort regelmäßig vor.
Am 30. März 2026 sind verschärfte strafrechtliche Regelungen in Kraft getreten, nach denen homosexuelle Handlungen mit Freiheitstrafen bis zu 10 Jahren und Geldstrafen bis umgerechnet ca. 15.000 EUR bestraft werden können.
Seitdem sind zahlreiche Fälle u.a. polizeilicher Maßnahmen gegen mutmaßlich homosexuelle Menschen bekannt geworden. Diese Vorfälle betrafen teilweise auch Staatsangehörige der EU, siehe auch Reiseinfos – LGBTIQ.
Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Mali, zu Mauretanien im Département Matam sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Gambia und Guinea-Bissau in den Départements Ziguinchor, Sédhiou und Kolda wird abgeraten.
In der gesamten Sahelregion besteht seit Jahren eine islamistische terroristische Bedrohung.
Senegal selbst blieb bislang von terroristischen Anschlägen verschont. Die Regierung hat in Reaktion auf die unbeständige Lage in der Region mit einer Verstärkung und höheren Sichtbarkeit seines eigenen Sicherheitsapparats reagiert.
Auf malischem Staatsgebiet besteht in den grenznahen Gebieten zu Senegal, insbesondere im Dreiländereck Senegal-Mali-Mauretanien, ein erhöhtes Entführungsrisiko für westliche Ausländer.
In den Wäldern der Grenzgebiete zu Gambia und Guinea-Bissau besteht Minengefahr; die Entminung ist dort noch nicht abgeschlossen.
Siehe Aktuelles
Insbesondere in Dakar und anderen Städten kann es zu Demonstrationen kommen.
Die senegalesische Regierung hat als Reaktion auf nächtliche Überfälle auf hauptsächlich von Touristen frequentierte Hotels die Präsenz von Sicherheitskräften in Tourismusregionen erhöht.
Landesweit kann es zu Belästigungen durch Händler, Obdachlose und selbsternannte Touristenführer sowie Diebstähle, Handtaschenraub und gewalttätige Übergriffe kommen. Häufig nähern sich die Täter auf Motorrädern oder am Strand.
Insbesondere rund um religiöse Feste (insbesondere um Tabaski und Korité) muss mit einer Zunahme derartiger Vorfälle gerechnet werden.
Es besteht neben Internetbetrügereien (Scams) eine erhöhte Gefahr von Entführungen und Erpressungen im Zusammenhang mit per Internet angebahnten Liebesbeziehungen.
Es herrscht subtropisches Klima. Im nördlichen Teil des Landes (Sahelzone) dauert die jährliche Regenzeit üblicherweise von ca. Juli bis September, in der subtropischen Casamance in der Regel von Mai bis Oktober. In dieser Zeit kann es zu Überschwemmungen und starken Stürmen kommen, was zu Zerstörungen führen kann, die einzelne Abschnitte des Landes zeitweise unzugänglich machen.
Die Brücke über den Fluss Gambia bei Farafenni/Mansa Konko ist mautpflichtig; das Mitführen eines Reisepasses ist erforderlich. Von der gambischen Hauptstadt Banjul aus kann der Fluss Gambia nur per Fähre überquert werden. Dabei sind längere, im Vorfeld kaum abschätzbare Wartezeiten mit einzuplanen.
Auch bei Reisen mit der Fähre von Dakar zur Insel Gorée erfolgen beim Betreten des Hafens in Dakar Kontrollen der Ausweispapiere durch die Sicherheitskräfte.
Der Zustand der Hauptstraßen ist meist recht gut, viele andere Straßen sind in schlechtem Zustand. Insbesondere in der Regenzeit von Juni bis September sind Straßen ohne Allradantrieb oft kaum passierbar. Überflutungen und Erdrutsche sind dann möglich.
Zahlreiche Fahrzeuge des Stadt- und Überlandverkehrs sind nicht in verkehrssicherem Zustand.
Das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer unterscheidet sich teils deutlich von dem in Deutschland und ist schwer vorhersehbar. Es muss mit Fußgängern und Tieren auf Straßen und nicht immer verkehrstauglichen Fahrzeugen gerechnet werden, insbesondere in Dakar gibt es zudem ein hohes Verkehrsaufkommen. Verzichten Sie auf Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Die überwiegend muslimische Bevölkerung in Senegal ist grundsätzlich tolerant.
Homosexuelle Handlungen sind nach senegalesischem Recht strafbar und werden gemäß einer vom Parlament am 30. März 2026 in Kraft getretenen Anhebung des Strafmaßes mit Freiheitsstrafen von 5 bis 10 Jahren oder Geldstrafen von bis zu umgerechnet ca. 15.000 Euro bestraft. Strafrechtlich verfolgt werden auch die öffentliche Fürsprache für Homosexualität sowie die Finanzierung Homosexualität-fördernder oder anderweitig unterstützender Aktivitäten (Strafmaß jeweils 3 bis 7 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).
Seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung ist es zu zahlreichen Fällen polizeilicher Maßnahmen gegen Personen gekommen, denen homosexuelle Handlungen vorgeworfen wurden. Auch ausländische und EU-Staatsangehörige waren betroffen.
Am 10. April 2026 kam es auf Basis der verschärften Rechtslage zur Verhängung einer sechsjährigen Freiheitsstrafe und zu einer Geldstrafe in Höhe von 2 Mio. FCFA.
Losgelöst von der Rechtslage wird Homosexualität in der senegalesischen Gesellschaft weitgehend abgelehnt.
Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Straftaten, insbesondere auch Rauschgiftdelikten, in Senegal dem senegalesischen Strafrecht. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird hart geahndet.
Währung ist der westafrikanische Franc CFA (XOF), der in einem festen Wechselkursverhältnis zum EUR (1 EUR = 655,957 XOF) steht. Devisen werden in Banken problemlos gewechselt. Kreditkarten werden in gehobenen Hotels, Restaurants und Supermärkten akzeptiert. Für Kredit- und Debitkarten (Girocard) gibt es in größeren Städten Geldautomaten. Mit zunehmender Entfernung von den Ballungsräumen werden Bankautomaten schwerer zu finden.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über den beabsichtigten Reisezeitraum hinaus gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten kein Visum.
Ein Rückflugticket, sowie Nachweise zur Unterkunft sind bei der Einreise regelmäßig vorzulegen. Nähere Auskünfte erteilt die senegalesische Botschaft in Berlin.
Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die auch vor Ort beantragt werden kann. Wer im Voraus einen längeren Aufenthalt plant, sollte für die Aufenthaltsgenehmigung ein Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde mitbringen, die jeweils erst kurz zuvor ausgestellt wurden.
Bei der Ein- und Ausreisekontrolle müssen Reisende damit rechnen, dass die Fingerabdrücke digital eingescannt werden und ein digitales Porträtfoto erstellt wird.
Bei Reisen mit Minderjährigen empfiehlt sich die Mitnahme einer Geburtsurkunde. Bei allein oder ohne Begleitung der/des Sorgeberechtigten reisenden Minderjährigen ist eine französischsprachige Vollmacht der/des Sorgeberechtigten notwendig. Die Unterschriften müssen amtlich beglaubigt sein.
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist beschränkt. Ohne Devisenerklärung dürfen Devisen im Gegenwert von bis zu FCFA 1.000.000 (ca. 1.500 EUR) ein- und der Gegenwert von bis zu FCFA 500.000,- (ca. 750 EUR) ausgeführt werden. Bei höheren Beträgen ist bei der Einreise eine Deviseneinfuhrerklärung abzugeben, bei der Ausreise sind diese Erklärung und Umtauschnachweise vorzulegen. Die senegalesischen Zollbehörden zögern nicht, bei Verdacht auf Devisenschmuggel undeklarierte Devisen zu beschlagnahmen. Auszahlungs- und Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden.
Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden.
Die Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen ändern sich regelmäßig. Weitere und verbindliche Informationen enthält die Website der senegalesischen Zollbehörde.
Zollvergehen werden hart (Gefängnis) bestraft. Dies betrifft vor allem die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, auf die bei Verbleib in Senegal Abgaben in Höhe von 20% Zoll und 20% Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entfallen. Für die Entrichtung der Abgaben ist der Verkäufer verantwortlich.
Für die Einreise mit Haustieren ist eine vorherige Genehmigung der senegalesischen Zollbehörden erforderlich.
Pflichtimpfungen
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Reiseimpfungen
Es sind Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.
Standardimpfungen
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Röteln sichergestellt werden.
Die medizinische Versorgung in Senegal ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinische Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99 %. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniose, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber und Zikavirus-Infektionen.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Die in Senegal vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Senegal wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.
In Senegal besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.
HIV-Infektionen, Mpox oder bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Landesweit kommen Giftschlangen vor.
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison von Januar bis April kommt es zur besonderen Luftverschmutzung.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Letzte Änderungen:
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Von Reisen in das Gebiet der Westsahara sowie in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.
Trotz erheblicher Sicherheitsmaßnahmen besteht das Risiko terroristischer Angriffe.
Die politische Lage in Marokko ist grundsätzlich stabil und ruhig. Vereinzelte, spontane und unerwartete Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden. Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen.
Von Reisen in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.
Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen und wird streng kontrolliert. Die Grenzregion steht unter Beobachtung der marokkanischen Sicherheitsbehörden. Es besteht die Gefahr einer Festnahme, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit ausländischer Staatsangehöriger, die sich in der Region aufhalten, kann nicht ausgeschlossen werden.
Wüstentouren in die Dünenlandschaften Südmarokkos (Erg Chebbi südlich von Merzouga bzw. Erg Chegaga und Erg Lihoudi südlich von Zagora) können mit einem ortskundigen Reiseveranstalter und vorzugsweise als Gruppe durchgeführt werden. Die aktuelle Sicherheitslage für solche Wüstentouren sollte vor jedem Reiseantritt bei dem jeweiligen Reiseveranstalter überprüft werden.
Von einem Verlassen der Hauptstraßen in Richtung Algerien wird jedoch dringend abgeraten.
Von Reisen in das Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten.
Eine konsularische Betreuung ist dort nicht möglich. Die Botschaft kann keine Bescheinigungen zum Grenzübertritt o.ä. ausstellen. Eventuell erforderliche Genehmigungen müssen vor Reisebeginn bei den zuständigen marokkanischen Behörden eingeholt werden. Abseits befestigter Straßen und insbesondere in den Grenzregionen zu Mauretanien besteht zudem eine Bedrohung durch Minen und nicht-detonierte Kampfmittel ("Blindgänger").
Der Grenzwall zwischen dem von Marokko und dem von der Frente Polisario kontrollierten Teil der Westsahara ist Sperrgebiet.
Im Rif-Gebirge (Nordost-Marokko) wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen durch Rauschgifthändler kommen.
Insbesondere in der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen. Dabei kann es vereinzelt auch zum Einsatz von Gewalt und Waffen kommen, besonders wenn Angreifer unter Drogeneinfluss stehen.
Besondere Wachsamkeit ist in den Medinas geboten. Reisenden wurden von Mopedfahrern offen getragene Taschen, Handys o.ä. mit Gewalt entrissen. Verletzungen werden dabei in Kauf genommen.
Marokko liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima reicht von mediterran an der Nordküste über atlantischen Einfluss an der Westküste bis zu Wüstenklima im Landesinneren.
In der Regenzeit, etwa von November bis März, kann es insbesondere im hohen Atlasgebirge zu starken Schneefällen, Überflutungen und entsprechend zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen kommen.
Die Landesgrenze zu Algerien ist geschlossen, siehe Sicherheit.
Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg von und nach Mauretanien liegen nicht vor. Die Deutsche Botschaft Rabat kann keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausstellen.
Siehe Aktuelles
Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
Im Straßenverkehr ist große Vorsicht geboten. Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren oder unbeleuchteten Fahrzeugen zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Der nationale deutsche Führerschein wird für einen Aufenthalt bis zu einem Jahr anerkannt. Bei längerem Aufenthalt muss ein marokkanischer Führerschein beantragt werden.
Die große Mehrheit der marokkanischen Gesellschaft ist wertkonservativ eingestellt und pflegt ein traditionelles Rollenverständnis. Alleinreisende Frauen sollten zurückhaltend auftreten und gesundes Misstrauen zeigen.
Außereheliche Beziehungen sind strafbar. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Hotels Paare bitten, beim Check-in eine Heiratsurkunde vorzulegen, und auf getrennten Zimmern bestehen, wenn ein solcher Nachweis nicht vorgelegt werden kann.
Alkohol kann in bestimmten Geschäften gekauft werden. Er wird in Städten auch in einigen Hotels und Restaurants serviert. Allerdings ist es nicht erlaubt, Alkohol auf der Straße und an anderen Orten als in einem zugelassenen Restaurant oder einer Bar zu trinken. Ein Verstoß kann zur Verhaftung führen.
Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, vom Sonnenauf- bis -untergang in der Öffentlichkeit nicht zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.
Es gibt vereinzelt Berichte über Angriffe streunender Hunde auf Menschen, die teilweise sogar tödlich enden können. Es sind mehrere Todesfälle aufgrund von Tollwuterkrankungen nach Hundebissen bekannt, siehe auchGesundheit – Tollwut.
Gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko strafbar; auch Ausländer können strafrechtlich verfolgt werden. Es drohen neben Geld- auch Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren. LGBTIQ-Reisende sollten sich in Marokko darauf einstellen, dass kulturelle Vorbehalte bezüglich des angemessenen Verhaltens im öffentlichen Raum und zum Teil starke Vorurteile bestehen können. Zu zurückhaltendem Verhalten in der Öffentlichkeit wird ausdrücklich geraten.
Die Einfuhr, der Besitz und die Ausfuhr von Rauschgift werden in Marokko mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar.
Landeswährung ist der marokkanische Dirham (MAD). Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, insbesondere in Touristengebieten. In kleineren Hotels und Geschäften sowie in abgelegenen Regionen kann nur bar gezahlt werden. Bargeld kann mit Kreditkarte an den entsprechend gekennzeichneten Bankautomaten abgehoben werden. Bei einer Debitkarte (Girocard) hängt dies von den Vertragsbedingungen des Geldinstituts ab.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Die Einreise nach Marokko ist nicht mit Personalausweis möglich (auch nicht im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen). Reisende, die sich nur mit Personalausweis ausweisen können, werden von den Grenzbeamten zurückgewiesen und müssen den nächstmöglichen Rückflug antreten. Die Ausstellung eines Passersatzpapiers durch die Deutsche Botschaft Rabat ist in diesen Fällen nicht möglich. Die Einreise nach Marokko wird auch dann verweigert, wenn der Reisepass beschädigt oder die maschinenlesbare Zeile unvollständig ist.
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Ausreise aus Marokko mit einem abgelaufenen Reisepass ist nicht möglich.
Es wird empfohlen, eine Kopie oder ein Foto des Reisepasses, mit dem die Einreise nach Marokko erfolgt, mit sich zu führen. Eltern sollten vorsorglich auch die Geburtsurkunden/beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden ihrer Kinder mitnehmen, um ggf. die Elterneigenschaft nachzuweisen.
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in der Regel auch den marokkanischen Personalausweis (CNIE = Carte national d’identité éléctronique) vorlegen. Der Besitz der marokkanischen Identitätskarte ist für marokkanische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben.
Die marokkanischen Grenzbehörden verweigern deutsch-marokkanischen Doppelstaatern die Ausreise, wenn kein gültiger deutscher Reisepass oder Passersatz mitgeführt wird.
Sollte der deutsche Pass vor der Ausreise abgelaufen oder abhanden gekommen sein, kann die Deutsche Botschaft Rabat einen Reiseausweis als Passersatz für die Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In der Hauptreisezeit muss mit mehrwöchigen Warte- und Bearbeitungszeiten gerechnet werden.
Hinweis: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führtnicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit - für die marokkanischen Behörden handelt es sich bei diesen Personenweiterhin um marokkanische Staatsangehörige.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen kein Visum.
Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet. Personen, die den visumsfreien Aufenthalt überzogen haben, werden an der Ausreise gehindert und müssen das weitere Verfahren mit der Grenzpolizei abklären. Die Deutsche Botschaft Rabat kann auf die Entscheidung keinen Einfluss nehmen.
Über eine vor Ablauf des visumsfreien Zeitraumes beantragte Verlängerung des Aufenthalts entscheidet die Ausländerpolizei, wobei in der Regel ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko, aktuellem polizeilichen Führungszeugnis und Begründung, warum ein längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt werden muss.
Ausführliche Informationen zur Einreise und konsularischen Angelegenheiten in deutscher Sprache bietet das marokkanische Außenministerium.
Für Minderjährige, die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, sollte zusätzlich zum Reisepass eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Reise, eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters mitgeführt werden. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Siehe auchReisedokumente – Anmerkungen.
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (CNIE = Carte national d’identité éléctronique) vorlegen. Der Besitz der marokkanischen Identitätskarte ist für marokkanische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben.
Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit, sodass es sich bei diesem Personenkreis für die marokkanischen Behörden weiterhin um marokkanische Staatsangehörige handelt.
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Ab einem Gegenwert von 100.000 MAD sind Devisen deklarationspflichtig. Es dürfen max. 2.000 MAD in bar ein- oder ausgeführt werden.
Der Besitz von Falschgeld ist strafbar und kann mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden.
Bei Einreise dürfen Waren für nicht-kommerzielle Zwecke bis zu einem Gegenwert von max. 2.000 MAD zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Sämtliche über den Freibetrag hinausgehenden Waren müssen deklariert und verzollt werden. Ausnahmen sind nicht bekannt.
Die Einfuhr von Pflanzen und Sämereien ist verboten. Auskünfte zu Ausnahmegenehmigungen erteilt das ONSSA (Office National de Sécurité Sanitaire des Produits Alimentaires).
Die Einfuhr von Flugdrohnen aller Art ist streng verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt; das Gerät wird vom Zoll beschlagnahmt.
Weitergehende Informationen zur Ein- und Ausfuhr persönlicher Gegenstände, geschützter Kulturgüter (Fossilien), Waren und zu aktuellen Devisenbestimmungen sowie erforderlichen Genehmigungen erteilen der marokkanische Zoll und das marokkanische Außenministerium.
Ein bei der Einreise eingeführtes Kfz muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert, und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Das Kfz darf Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Zolls überlassen werden. Zusätzliche Informationen bietet der marokkanische Zoll. Eine für Marokko gültige „Grüne Versicherungskarte“ muss mitgeführt werden und wird gelegentlich, bei Unfallbeteiligung in jedem Fall, von der Polizei verlangt.
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Land mit lokaler Übertragung von Poliomyelitis kann der Nachweis einer Poliomyelitis-Impfung verlangt werden.
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus angeraten.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Die medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht direkt vergleichbar. In Rabat, Casablanca, Tanger und Fes finden sich gute Privatkliniken von hohem Standard. Im ländlichen Raum ist die Notfallversorgung und allgemein die medizinische Versorgung in Bezug auf Zugang/Erreichbarkeit, qualifiziertes Personal, apparative/medikamentöse Ausstattung und unter Umständen Hygiene eingeschränkt.
In der Dämmerung und Nacht können Sandmücke Leishmaniose übertragen. Darüber hinaus wurden wenige Fälle von West-Nil-Fieber berichtet.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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