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Reise- und Sicherheitsinformationen für Auswanderer & Langzeitreisende – tagesaktuell

Reise- und Sicherheitsinformationen für Auswanderer & Langzeitreisende – tagesaktuell

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed
  • Letzte Änderungen: 

    Aktuelles 

    Redaktionelle Änderungen

     

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Staatspräsident Faye hat am 22.05.2026 Premierminister Sonko und dessen Regierung entlassen. Es besteht die Möglichkeit, dass es in Dakar und landesweit zu spontanen Versammlungen kommen kann. Bitte meiden Sie größere Menschenansammlungen und folgen Sie den Anweisungen lokaler Behörden.

    Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Mali, zu Mauretanien im Département Matam sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Gambia und Guinea-Bissau in den Départements Ziguinchor, Sédhiou und Kolda wird abgeraten. 

    Strafrechtliche Verfolgung homosexueller Handlungen

    Am 30. März 2026 sind verschärfte strafrechtliche Regelungen in Kraft getreten, nach denen homosexuelle Handlungen mit Freiheitstrafen bis zu 10 Jahren und Geldstrafen bis umgerechnet ca. 15.000 EUR bestraft werden können.

    Seitdem sind zahlreiche Fälle u.a. polizeilicher Maßnahmen gegen mutmaßlich homosexuelle Menschen bekannt geworden. Diese Vorfälle betrafen teilweise auch Staatsangehörige der EU, siehe auch Reiseinfos – LGBTIQ.

    Grenzgebiet zu Gambia

    Im März 2026 sind bei einer militärischen Operation zur Bekämpfung des Drogenanbaus in der Casamance im Grenzgebiet zu Gambia mehrere senegalesische Soldaten ums Leben gekommen. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Angehörigen der organisierten Kriminalität kommen dort regelmäßig vor. 

    • Beachten Sie auch unsere Hinweise unter Sicherheit Landminen im Grenzgebiet zu Gambia und Guinea-Bissau.

    Sicherheit

    Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Mali, zu Mauretanien im Département Matam sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Gambia und Guinea-Bissau in den Départements Ziguinchor, Sédhiou und Kolda wird abgeraten. 

    Terrorismus

    In der gesamten Sahelregion besteht seit Jahren eine islamistische terroristische Bedrohung.

    Senegal selbst blieb bislang von terroristischen Anschlägen verschont. Die Regierung hat in Reaktion auf die unbeständige Lage in der Region mit einer Verstärkung und höheren Sichtbarkeit seines eigenen Sicherheitsapparats reagiert.

    Auf malischem Staatsgebiet besteht in den grenznahen Gebieten zu Senegal, insbesondere im Dreiländereck Senegal-Mali-Mauretanien, ein erhöhtes Entführungsrisiko für westliche Ausländer.

    • Seien Sie in den grenznahen Gebieten auch auf der senegalesischen Seite besonders vorsichtig.
    • Seien Sie sich der latenten Anschlags- und Entführungsgefahr bewusst und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
    • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Ereignissen aufmerksam.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Gefahr durch Landminen in den Grenzgebieten zu Gambia und Guinea-Bissau

    In den Wäldern der Grenzgebiete zu Gambia und Guinea-Bissau besteht Minengefahr; die Entminung ist dort noch nicht abgeschlossen. 

    • Verzichten Sie möglichst auf Reisen in die Grenzgebiete der Casamance zu Gambia und Guinea-Bissau abseits der Hauptrouten, verlassen Sie asphaltierte Straßen dort nicht und seien Sie insbesondere in entlegenen Gebieten besonders vorsichtig.
    • Fahren Sie, bei notwendigen Reisen in die Grenzgebiete zu Mauretanien und Mali, nur auf den Hauptstraßen.

    Innenpolitische Lage

    Insbesondere in Dakar und anderen Städten kann es zu Demonstrationen kommen. 

    • Nutzen Sie alle verfügbaren Informationsquellen,
    • Meiden Sie grundsätzlich größere Menschenansammlungen,
    • Leisten Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge. 

    Kriminalität

    Die senegalesische Regierung hat als Reaktion auf nächtliche Überfälle auf hauptsächlich von Touristen frequentierte Hotels die Präsenz von Sicherheitskräften in Tourismusregionen erhöht. 

    Landesweit kann es zu Belästigungen durch Händler, Obdachlose und selbsternannte Touristenführer sowie Diebstähle, Handtaschenraub und gewalttätige Übergriffe kommen. Häufig nähern sich die Täter auf Motorrädern oder am Strand. 

    Insbesondere rund um religiöse Feste (insbesondere um Tabaski und Korité) muss mit einer Zunahme derartiger Vorfälle gerechnet werden.

    Es besteht neben Internetbetrügereien (Scams) eine erhöhte Gefahr von Entführungen und Erpressungen im Zusammenhang mit per Internet angebahnten Liebesbeziehungen.

    • Unternehmen Sie keine nächtlichen (Strand-)Spaziergänge.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht subtropisches Klima. Im nördlichen Teil des Landes (Sahelzone) dauert die jährliche Regenzeit üblicherweise von ca. Juli bis September, in der subtropischen Casamance in der Regel von Mai bis Oktober. In dieser Zeit kann es zu Überschwemmungen und starken Stürmen kommen, was zu Zerstörungen führen kann, die einzelne Abschnitte des Landes zeitweise unzugänglich machen.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Die Brücke über den Fluss Gambia bei Farafenni/Mansa Konko ist mautpflichtig; das Mitführen eines Reisepasses ist erforderlich. Von der gambischen Hauptstadt Banjul aus kann der Fluss Gambia nur per Fähre überquert werden. Dabei sind längere, im Vorfeld kaum abschätzbare Wartezeiten mit einzuplanen.

    Auch bei Reisen mit der Fähre von Dakar zur Insel Gorée erfolgen beim Betreten des Hafens in Dakar Kontrollen der Ausweispapiere durch die Sicherheitskräfte.

    • Nehmen Sie bei Benutzung der Fähre von Dakar zur Insel Gorée und bei Benutzung der Brücke über den Fluss Gambia Ihren Reisepass mit.

    Der Zustand der Hauptstraßen ist meist recht gut, viele andere Straßen sind in schlechtem Zustand. Insbesondere in der Regenzeit von Juni bis September sind Straßen ohne Allradantrieb oft kaum passierbar. Überflutungen und Erdrutsche sind dann möglich. 

    • Überprüfen Sie die Wetterlage vor Antritt einer Reise.

    Zahlreiche Fahrzeuge des Stadt- und Überlandverkehrs sind nicht in verkehrssicherem Zustand.

    Das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer unterscheidet sich teils deutlich von dem in Deutschland und ist schwer vorhersehbar. Es muss mit Fußgängern und Tieren auf Straßen und nicht immer verkehrstauglichen Fahrzeugen gerechnet werden, insbesondere in Dakar gibt es zudem ein hohes Verkehrsaufkommen. Verzichten Sie auf Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Die überwiegend muslimische Bevölkerung in Senegal ist grundsätzlich tolerant.

    • Kleiden Sie sich möglichst nicht freizügiger als die lokale Bevölkerung.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind nach senegalesischem Recht strafbar und werden gemäß einer vom Parlament am 30. März 2026 in Kraft getretenen Anhebung des Strafmaßes mit Freiheitsstrafen von 5 bis 10 Jahren oder Geldstrafen von bis zu umgerechnet ca. 15.000 Euro bestraft. Strafrechtlich verfolgt werden auch die öffentliche Fürsprache für Homosexualität sowie die Finanzierung Homosexualität-fördernder oder anderweitig unterstützender Aktivitäten (Strafmaß jeweils 3 bis 7 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). 

    Seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung ist es zu zahlreichen Fällen polizeilicher Maßnahmen gegen Personen gekommen, denen homosexuelle Handlungen vorgeworfen wurden. Auch ausländische und EU-Staatsangehörige waren betroffen.

    Am 10. April 2026 kam es auf Basis der verschärften Rechtslage zur Verhängung einer sechsjährigen Freiheitsstrafe und zu einer Geldstrafe in Höhe von 2 Mio. FCFA.

    Losgelöst von der Rechtslage wird Homosexualität in der senegalesischen Gesellschaft weitgehend abgelehnt.

    Rechtliche Besonderheiten

    Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Straftaten, insbesondere auch Rauschgiftdelikten, in Senegal dem senegalesischen Strafrecht. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird hart geahndet.

    Geld/Kreditkarten

    Währung ist der westafrikanische Franc CFA (XOF), der in einem festen Wechselkursverhältnis zum EUR (1 EUR = 655,957 XOF) steht. Devisen werden in Banken problemlos gewechselt. Kreditkarten werden in gehobenen Hotels, Restaurants und Supermärkten akzeptiert. Für Kredit- und Debitkarten (Girocard) gibt es in größeren Städten Geldautomaten. Mit zunehmender Entfernung von den Ballungsräumen werden Bankautomaten schwerer zu finden.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: 
    Reisedokumente müssen sechs Monate über den beabsichtigten Reisezeitraum hinaus gültig sein.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten kein Visum.
    Ein Rückflugticket, sowie Nachweise zur Unterkunft sind bei der Einreise regelmäßig vorzulegen. Nähere Auskünfte erteilt die senegalesische Botschaft in Berlin.

    Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die auch vor Ort beantragt werden kann. Wer im Voraus einen längeren Aufenthalt plant, sollte für die Aufenthaltsgenehmigung ein Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde mitbringen, die jeweils erst kurz zuvor ausgestellt wurden.

    Erfassung biometrischer Daten

    Bei der Ein- und Ausreisekontrolle müssen Reisende damit rechnen, dass die Fingerabdrücke digital eingescannt werden und ein digitales Porträtfoto erstellt wird.

    Minderjährige

    Bei Reisen mit Minderjährigen empfiehlt sich die Mitnahme einer Geburtsurkunde. Bei allein oder ohne Begleitung der/des Sorgeberechtigten reisenden Minderjährigen ist eine französischsprachige Vollmacht der/des Sorgeberechtigten notwendig. Die Unterschriften müssen amtlich beglaubigt sein.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist beschränkt. Ohne Devisenerklärung dürfen Devisen im Gegenwert von bis zu FCFA 1.000.000 (ca. 1.500 EUR) ein- und der Gegenwert von bis zu FCFA 500.000,- (ca. 750 EUR) ausgeführt werden. Bei höheren Beträgen ist bei der Einreise eine Deviseneinfuhrerklärung abzugeben, bei der Ausreise sind diese Erklärung und Umtauschnachweise vorzulegen. Die senegalesischen Zollbehörden zögern nicht, bei Verdacht auf Devisenschmuggel undeklarierte Devisen zu beschlagnahmen. Auszahlungs- und Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden.

    Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden.

    Einfuhr eines Fahrzeugs

    Die Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen ändern sich regelmäßig. Weitere und verbindliche Informationen enthält die Website der senegalesischen Zollbehörde.

    Zollvergehen werden hart (Gefängnis) bestraft. Dies betrifft vor allem die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, auf die bei Verbleib in Senegal Abgaben in Höhe von 20% Zoll und 20% Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entfallen. Für die Entrichtung der Abgaben ist der Verkäufer verantwortlich.

    Tiere

    Für die Einreise mit Haustieren ist eine vorherige Genehmigung der senegalesischen Zollbehörden erforderlich. 

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. 

    Reiseimpfungen

    Es sind Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig. 

    Standardimpfungen

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Röteln sichergestellt werden.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Senegal ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinische Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99 %. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:

    • Ganzjährig hohes Risiko: in der südlichen Landeshälfte und dem östlichen Teil des Landes, einschl. der Provinz Matam im Nordosten
    • Saisonal hohes Risiko von Juni bis Dezember: im Norden und Nordwesten des Landes sowie in der Küstenregion nördlich des Nationalparks Delta du Saloum
    • Saisonal mittleres Risiko von Januar bis Mai: im Norden und Nordwesten des Landes sowie in der Küstenregion nördlich des Nationalparks Delta du Saloum

    Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniose, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber und Zikavirus-Infektionen.

    • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Dengue- und Chikungunyafieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
    • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bezüglich der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Die in Senegal vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen.

    • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Senegal wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
    • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

    In Senegal besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.

    • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
    • Beachten Sie lokale Warnungen.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.

    HIV-Infektionen, Mpox oder bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

    Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Landesweit kommen Giftschlangen vor.

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
    • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich ist.   

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

    • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison von Januar bis April kommt es zur besonderen Luftverschmutzung.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

    • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
    • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

     

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Letzte Änderungen: 

    Aktuelles 

    Sicherheit - Teilreisewarnung

    Redaktionelle Änderungen

     

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Vor Reisen in die folgenden Provinzen und Gebiete wird gewarnt:

    • Provinz Maniema
    • Provinz Nord-Kivu
    • Provinz Süd-Kivu
    • Provinz Ituri
    • Provinz Haut-Uélé
    • Provinz Haut-Lomami
    • Provinz Tshopo
    • Provinz Tanganyika
    • Den nördlichen Teil der Provinz Haut-Katanga (insbesondere das Gebiet des Nationalparks Upemba)
    • Das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik (50 km zum Grenzverlauf)

    Deutsche Staatsangehörige, die sich in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu aufhalten, werden zur Ausreise aufgefordert. 

    Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird abgeraten.

    Ebolafieber

    Am 15. Mai 2026 wurde ein Ebolafieber-Ausbruch in der Provinz Ituri, vorrangig in den Gesundheitszonen Mongwalu und Rwampara, gemeldet. Uganda hat ebenfalls am 15. Mai 2026 den Ausbruch des Ebola-Bundibugyo-Virus bestätigt.

    Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am 17. Mai 2026 zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.

    Die kongolesischen Behörden haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet. Dennoch ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen.
    Ebola-Impfstoffe werden grundsätzlich für Kontaktpersonen und Gesundheitspersonal verwendet. Für Reisende ist eine Impfung nicht vorgesehen. Im Gegensatz zu den Ebola-Zaire-Stämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Ebola-Bundibugyo-Virus.

    • Vor Reisen in die Provinz Ituri wird gewarnt, siehe Sicherheit - Sicherheitshinweis.
    • Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden.
    • Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.
    • Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.
    • Berühren Sie keine lebendigen und tote Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.
    • Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in der betroffenen Region telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

    Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23

    Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo hat sich seit Anfang 2025 erheblich verschlechtert und ist weiterhin volatil.

    Seit Januar 2025 kommt es im Grenzgebiet zu Ruanda und Uganda zu vermehrten Kampfhandlungen und Gebietsgewinnen der M23, die auch die Provinzhauptstädte Goma (Provinz Nord-Kivu) und Bukavu (Provinz Süd-Kivu) eingenommen haben. Seit Januar 2026 befindet sich die Stadt Uvira wieder unter Kontrolle der kongolesischen Streitkräfte; die Lage vor Ort bleibt jedoch volatil. Zudem erfolgte im Februar 2026 ein Drohnenangriff der M23 auf den Flughafen in Kisangani (Provinz Tshopo). Weitere militärische Vorstöße der M23 können nicht ausgeschlossen werden. 

    Es kommt in diesen Gebieten zu willkürlichen Verhaftungen und Tötungen. Zudem ist das lokale Bankensystem ins Erliegen geraten und eine Versorgung mit Bargeld ist nicht möglich; die allgemeine Versorgungslage ist dementsprechend prekär.

    Bei Ausreisen über den Grenzposten Goma/Gisenyi kann es zu Einschränkungen kommen. Der Flughafen Goma musste nach Kampfhandlungen zwischen M23 und der kongolesischen Armee den kommerziellen Flugverkehr einstellen.

    In den Provinzen Nord-Kivu und Ituri, insbesondere in der Region um Beni, kommt es v.a. durch die islamistische Miliz der Allied Democratic Forces (ADF) verstärkt zu Angriffen auf und Massakern an Zivilisten. Insgesamt sind in den o.g. Ostprovinzen über 100 bewaffnete Gruppen aktiv (siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage).

    Im Zusammenhang mit dem Konflikt im Osten des Landes kam es Anfang 2025 zu gewaltsamen Demonstrationen in Kinshasa. Dadurch hat sich die Sicherheitslage, vor allem im Regierungsviertel Gombe, deutlich verschärft. Es kann jederzeit erneut zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen. Der Weg zum Flughafen in Kinshasa ist insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gefährlich. Im gesamten Stadtgebiet von Kinshasa gibt es immer wieder Straßensperren sowie erhöhte Polizei- und Militärpräsenz.

    • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderungen.
    • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die lokalen und - mit der gebotenen Vorsicht - sozialen Medien.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Vergewissern Sie sich vor einer Fahrt/einer Bewegung außerhalb stets, dass Ihr Umfeld tatsächlich sicher genug ist; bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig. Vermeiden Sie derzeit den Weg zum Flughafen, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben. Teilen Sie sich zur Verfügung stehende Nahrungsmittel- und Wasservorräte sorgsam ein.
    • Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND); weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Die Registrierung ist auch per ELEFAND-App möglich.
    • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.  

    Konflikte zwischen den Volksgruppen der Bayaka und Bateke

    In den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu sowie zuletzt auch Kwango sowie Kongo Central kommt es seit 2022 zu gewaltsamen Konflikten zwischen den beiden Volksgruppen Bateke und Bayaka. Besonders betroffen ist der Verwaltungsbezirk („Territoire“) Kwamouth. Kriminelle Banden nutzen die Abwesenheit der Sicherheitsbehörden und agieren verstärkt unter dem Deckmantel des aktuellen Konfliktes, z.B. im Verwaltungsbezirk Maluku in der Provinz Kinshasa. Es wurde eine größere Anzahl an Binnenvertriebenen beobachtet. Diese sind teilweise auch in der Nähe des Stadtgebiets von Kinshasa anzutreffen. Angehörige anderer Volksgruppen wurden bisher nicht Ziel der Angriffe. Da die beiden Volksgruppen auch am Rande der vielbefahrenen Nationalstraße N1 zwischen Kinshasa und Kikwit ansässig sind, wird dort besondere Wachsamkeit angeraten. Im April 2024 wurde ein Friedensabkommen zwischen den Volksgruppen geschlossen. Trotz Abschluss eines Friedensabkommens im April 2024 kam es auch 2025 zu Überfällen, Straßensperren und regelmäßigen Auseinandersetzungen zwischen den kongolesischen Streitkräften und den lokalen Mobondo-Gruppen.

    Sicherheit - Teilreisewarnung

    Vor Reisen in die folgenden Provinzen und Gebiete wird gewarnt:

    • Provinz Maniema
    • Provinz Nord-Kivu
    • Provinz Süd-Kivu
    • Provinz Ituri
    • Provinz Haut-Uélé
    • Provinz Haut-Lomami
    • Provinz Tshopo
    • Provinz Tanganyika
    • Den nördlichen Teil der Provinz Haut-Katanga (insbesondere das Gebiet des Nationalparks Upemba)
    • Das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik (50 km zum Grenzverlauf)

    Deutsche Staatsangehörige, die sich in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu aufhalten, werden zur Ausreise aufgefordert. 

    Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird abgeraten.  

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    In den östlichen Provinzen kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, insbesondere der M23, die seit 2021 sukzessive Gebiete im Grenzgebiet zu Uganda, Burundi und Ruanda erobert hat. Seit 2025 besetzen diese Gruppierungen große Gebiete im Ostkongo, inklusive der Provinzhauptstädte Goma (Nord-Kivu) und Bukavu (Süd-Kivu). Darüber hinaus wurde die Stadt 
    Uvira von Dezember 2025 bis Januar 2026 vorübergehend eingenommen. Im Februar 2026 griff die bewaffnete Gruppe M23 den Flughafen in der Stadt Kisangani mit Drohnen an. Sie hat auf Provinzebene Parallelregierungen eingerichtet und der Besatzungszustand verstetigt sich zunehmend; eine Kontrolle der besetzten Gebiete durch den kongolesischen Staat ist derzeit nicht gegeben. Die Aktivität lokaler Milizen („Wazalendo“) verstärkt die Unsicherheit in diesen Gebieten zusätzlich. Im Norden von Nord-Kivu und in Ituri führt die kongolesische Armee mit Unterstützung ugandischer Streitkräfte Operationen gegen die islamistischen „Allied Democratic Forces“ (ADF) durch. In der Region Ituri hat sich die Lage seit Juli 2025 weiter verschärft; intensivierte Angriffe der ADF führen insbesondere unter Zivilisten zu vielen Todesopfern. Mögliche humanitäre Katastrophen, wie Choleraausbrüche oder Lebensmittelmangel, bedrohen die Stabilität der Region zusätzlich. Seit 2021 gilt für die Provinzen Nord-Kivu und Ituri das Kriegsrecht („Etat de Siège“), durch das die zivilen Regierungen temporär durch Militär- und Polizeiregierungen ersetzt werden. Die ohnehin angespannte Sicherheitslage hat sich vor diesem Hintergrund noch erheblich verschärft.

    In der Vergangenheit kam es vor dem Hintergrund der schlechten Sicherheitslage, vor allem in den Ostprovinzen, teilweise zu gewaltsamen Protesten gegen die VN-Mission MONUSCO. Weitere Ausschreitungen, auch gegenüber Nichtregierungsorganisationen und internationalem Personal, können nicht ausgeschlossen werden.

    Die Nationalparks „Virunga“ und „Kahuzi-Biega“ in Nord-Kivu sowie der Nationalpark Upemba in den Provinzen Haut-Lomami und Haut-Katanga sind unmittelbar von bewaffneten Gruppen bedroht und zum Teil besetzt. 2021 starben bei einem bewaffneten Überfall auf einen Konvoi des WFP (World Food Programme) nördlich von Goma drei Menschen, darunter der italienische Botschafter. In den vergangenen Jahren kam es vereinzelt zu Entführungen und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen. Im März 2026 wurde das Hauptquartier des Nationalparks Upemba in Lusinga durch eine Mai-Mai-Miliz überfallen, es gab Todesopfer.

    In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten kam es in der Vergangenheit wiederholt bei teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung zum Einsatz scharfer Munition, Todesopfern und Verletzten sowie zu zahlreichen Festnahmen. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dabei muss auch mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens sowie einer hohen Präsenz bewaffneter Sicherheitskräfte gerechnet werden. Die Sicherheitslage ist instabil.

    Kurzfristige Abschaltungen von SMS- und Internetdiensten sind jederzeit möglich. Es kann zu Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt und im Stadtgebiet von Kinshasa kommen, vermehrt ab den frühen Abendstunden. Sie sind nicht immer als solche erkennbar; längere Wartezeiten können auftreten.

    • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderungen.
    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate ist im gesamten Land hoch, der Schutz durch die Polizei nicht immer effektiv. Sowohl Gewaltkriminalität als auch Taschendiebstähle kommen vor, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit und in Menschenmengen.

    Vereinzelt ereigneten sich in Kinshasa bewaffnete Überfälle auf Ausländer, bei denen das Opfer unter einem Vorwand in ein Auto gedrängt und dann ausgeraubt wurde. Die Täter gaben sich dabei als Sicherheitskräfte aus.

    Straßenkinder (sogenannte „Shégués“) fallen durch aggressives Betteln an stark belebten Orten und im zähfließenden Straßenverkehr auf. Darüber hinaus gibt es in manchen Stadtvierteln jugendliche Banden (sog. "Kuluna"), die bewaffnete Überfälle ausführen.

    • Verhalten Sie sich unauffällig und verzichten Sie auf teuren Schmuck oder extravagante Kleidung.
    • Meiden Sie unsichere Stadtviertel und gehen Sie nie alleine, sondern nur in kleinen Gruppen mit lokaler Begleitung aus.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Der Nordosten der Demokratischen Republik Kongo liegt in einer seismisch aktiven Zone und ist aktives Vulkangebiet. Der Vulkan Nyiragongo ist weiterhin aktiv.

    Das Klima ist tropisch. Die Regenzeit erstreckt sich im Norden meist von März bis November und im Süden von Oktober bis Mai. In dieser Zeit können Straßen aufgrund von Überflutungen schnell unpassierbar werden.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.

    Reiseinfos

    SieheAktuelles

    Infrastruktur/Verkehr

    Der innerkongolesische Luftverkehr mit einer Vielzahl kleinerer Luftfahrtunternehmen entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle kongolesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU. Keiner der Flughäfen der DR Kongo entspricht internationalen Sicherheitsvorschriften. Die kleineren Flughäfen im Landesinneren bestehen meist nur aus einer Landebahn und manchmal einer Abfertigungshalle.

    Auf der zweimal wöchentlich verkehrenden Eisenbahn zwischen Kinshasa und Matadi kommt es immer wieder zu Unfällen. Die Eisenbahnlinien im Landesinneren fahren zum Teil gar nicht, zum Teil unregelmäßig und brauchen sehr viel Zeit.

    Der Fährverkehr von Kinshasa nach Brazzaville (Republik Kongo) kann als relativ sicher eingestuft werden. Der Fähr- und Flussverkehr in anderen Landesteilen ist hingegen unsicher und unfallträchtig.

    Die wenigen Straßen außerhalb der großen Städte sind oft in schlechtem Zustand und nur mit allradgetriebenen Fahrzeugen zu benutzen. Während der Regenzeit sind weite Teile des Straßennetzes unpassierbar.

    Im Straßenverkehr sollten Fahrzeuge bei Begegnung mit einem Konvoi des Staatspräsidenten oder anderer Würdenträger soweit wie möglich rechts an den Straßenrand fahren, stehen bleiben und warten, bis der Konvoi vorbeigefahren ist.

    Gleiches gilt für die Zeit des Hissens bzw. Einholens der Nationalflagge vor Polizeistationen und anderen öffentlichen Gebäuden am frühen Morgen oder bei Sonnenuntergang; in diesen Minuten ruht der Fahrzeugverkehr.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Eine Absicherung vor Missbrauch bei Polizeikontrollen ist dies aber nicht. Man kann trotzdem an der Weiterfahrt gehindert und zu Zahlungen aufgefordert werden. Es sollte sich immer eine ortskundige Person mit im Auto befinden.
    Bei längerfristigen Aufenthalten in der Demokratischen Republik Kongo ist die Beantragung eines kongolesischen Führerscheins, der seit Anfang 2025 wieder ausgestellt wird, empfehlenswert.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Zwischenfälle mit dem Militär und anderen Sicherheitskräften sollten durch zurückhaltendes Verhalten möglichst vermieden werden.
    Bei Fußballspielen und anderen emotional geladenen Ereignissen, aber auch bei Trauerzügen und Beerdigungen kam es wiederholt zu einzelnen Angriffen auf Nichteinheimische.

    Es besteht eine Vielzahl von Verboten, die mit der Sicherheitslage begründet und teilweise kurzfristig geändert werden. Dazu gehört jegliches Fotografieren des Flughafens, militärischer Einrichtungen, sonstiger Anlagen von strategischer Bedeutung oder uniformierter Personen (siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten). Zwar wurde das Fotografieren in der Öffentlichkeit wieder erlaubt. Fotoausrüstung kann zum Raub oder zu unliebsamen Begegnungen mit Passanten und Sicherheitskräften (sogar Verhaftung) führen. Kulturelle Widerstände können zu aggressiven Reaktionen ungefragt fotografierter Personen führen.

    • Meiden Sie große, öffentliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder andere emotional aufgeladene Ereignisse) möglichst weiträumig und seien Sie in der Nähe besonders vorsichtig.
    • Fotografieren Sie keine militärischen und strategischen Einrichtungen und auch sonst nur mit entsprechender Erlaubnis, z.B. des Informationsministerium, Presse et Information, Immeuble Retelesco, croisement des Avenues Tombalbaye et Huileries, C/Gombe, Tel: +24399991027, +243817008811.
    • Fragen Sie auch bei Personenaufnahmen immer um Erlaubnis bzw. verzichten Sie im Zweifel lieber auf das Fotografieren.

    Reisegenehmigungen

    Das Erfordernis eines "Laissez-Passer Special" des kongolesischen Innenministeriums für Ausländer, die die Provinz Kinshasa verlassen wollen, wurde offiziell abgeschafft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die örtlichen Behörden dennoch auf einem "Laissez-Passer" oder einer „ordre de mission“ bestehen.

    • Setzen Sie sich vor Verlassen der Provinz Kinshasa mit dem kongolesischen Innenministerium in Verbindung und beantragen Sie eine Genehmigung der "Direction Générale de Migration" (DGM).

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind in der Demokratischen Republik Kongo bislang nicht explizit unter Strafe gestellt, können u.U. aber als Verstoß gegen Sitte- und Moralregeln unter extensiver Auslegung der einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs mit einer Haftstrafe geahndet werden. Das Schutzalter liegt bei 18 Jahren. Das Parlament debattiert seit längerer Zeit einen Gesetzentwurf, der vorsieht, homosexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen.

    Rechtliche Besonderheiten

    Das Fotografieren von Flughäfen, militärischer Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung, Straßen und öffentlicher Plätze, besonders entlang des Flusses Kongo in Kinshasa (Staatsgrenze) ist verboten.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Kongo Franc (CDF); der USD wird jedoch ebenfalls in allen urbanen Räumen akzeptiert. Häufig bekommt man das Rückgeld in CDF, welche sich aufgrund der kleineren Stückelung auch gut als Trinkgeld eignen. Das Geschäftsleben wird weitestgehend mit USD abgewickelt. Es empfiehlt sich die Mitnahme von USD nicht älter als Druckjahr 2013. Ältere Scheine sowie 1-USD-Noten aller Druckjahre werden häufig abgelehnt.

    Der Umtausch von Devisen in einheimische Währung ist problemlos möglich. EUR werden zum Umtausch entgegengenommen. Der Wechselkurs des USD ist erfahrungsgemäß etwas günstiger. In den größeren Städten können mit gängigen Kreditkarten (z.B. VISA, Mastercard) je nach Vorrat bis zu 500 USD pro Tag abgehoben werden.

    Kreditkarten werden nur an wenigen Stellen angenommen. Nur in größeren Hotels, bei den Vertretungen der Fluglinien Brussels Airlines und Air France sowie bei einigen größeren Supermärkten werden sie akzeptiert. Man sollte die übliche Vorsicht walten lassen (keine doppelten Belege anfertigen lassen etc.).

    Einreise und Zoll

    SieheAktuelles

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis:Nein
    • Vorläufiger Personalausweis:Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: 
    Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Es gibt keine offiziellen Bestätigungen über die Anerkennung der obigen Reisedokumente durch die zuständigen Behörden der Demokratischen Republik Kongo. Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten.

    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

    Bei der Ausreise wird am Flughafen eine Ausreisegebühr in Höhe von derzeit ca. 55 USD erhoben („Go-Pass“).

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die DR Kongo ein Visum, das vor der Reise bei der kongolesischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss.

    Visa werden nicht an der Grenze oder am Flughafen ausgestellt. Die Mindestbearbeitungsdauer beträgt zehn Tage, amtlich bestätigte Einladungen müssen vorgelegt werden. Einzelheiten des Verfahrens können sich ggf. schnell ändern. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Berlin.

    Es ist mittlerweile möglich, ein Visum für Kurzaufenthalte bis zu sieben Tage online zu beantragen. Die Kosten sind jedoch deutlich höher als bei Beantragung über die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo.

    Wichtiger Hinweis für Globetrotter, Individual- und Expeditionsreisende

    SieheAktuellesund Sicherheit

    Es werden keine Visa für Personen ausgestellt, die sich lediglich auf der Durchreise befinden.

    • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderungen.
    • Beantragen Sie bei beabsichtigter Reise in die Republik Kongo sowie die DR Kongo und Angola Richtung Süden unbedingt vor Reiseantritt Visa für die Demokratische Republik Kongo und ihre Nachbarstaaten bei den zuständigen Botschaften/Konsulaten in Deutschland bzw. im Land ihres gewöhnlichen Aufenthaltes.

    Verlängerung des Aufenthalts

    Für die Verlängerung von Visa nach Einreise in die DR Kongo, wie auch die Umsetzung der kongolesischen Einreise- und Aufenthaltsvorschriften ist die "Direction Générale de Migration" (DGM) zuständig. Diese Behörde überwacht auch alle Bewegungen von Ausländern innerhalb des Landes, weswegen sie nach jedem Ortswechsel zur Registrierung aufzusuchen ist. Dies gilt sowohl für Verlegungen des Lebensmittelpunkts als auch für Kurzaufenthalte. Meistens sind die Nennung des Reisezwecks und das Vorzeigen von Reisepass samt gültigem Aufenthaltstitel ausreichend. Für weitergehende Informationen kann die Direction Générale de Migration, 65, Boulevard du 30 Juin, Commune de Gombe, Kinshasa kontaktiert werden.

    Für die Aufnahme einer Berufs- oder Geschäftstätigkeit ist der Erwerb eines "Visa d'Etablissement" vorgeschrieben. Der illegale Aufenthalt kann ein Strafverfahren und möglicherweise auch einen Gefängnisaufenthalt nach sich ziehen.

    • Informieren Sie sich rechtzeitig über die Voraussetzungen für den Erhalt oder die Verlängerung des jeweiligen Visums.

    Minderjährige

    Alleinreisende Minderjährige bedürfen einer "autorisation parentale", der elterlichen schriftlichen Genehmigung und einer "prise en charge" durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.

    Einfuhrbestimmungen

    Devisenbestände müssen über einem Gegenwert von 10.000 USD bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungsbarbeständen ist nur bis zu einer Höhe von 10.000 USD (oder entsprechender Gegenwert) erlaubt, für darüber liegende Summen sind Banktransfers erforderlich. Diese Einschränkung gilt nicht für Transitreisende oder Dienstreisen. Die Ausfuhr ist zu deklarieren. Die Ausfuhr von CDF ist nicht erlaubt.

    Über sonstige zollrechtliche Vorschriften liegen nur wenige Informationen vor. Ein- oder Ausfuhren von Gegenständen mit erheblichem wirtschaftlichem Wert können ohne Vorwarnung für verboten erklärt werden. Vorsicht ist daher grundsätzlich angebracht. Verboten ist die Ausfuhr von Kunstgegenständen, insbesondere aus Elfenbein und Malachit. Die Ausfuhr von in der DR Kongo geförderten Edelmetallen wie Gold, Silber, Diamanten bedarf der Genehmigung.

    Tiere

    Haustiere benötigen zur Einreise eine Tollwut-Schutzimpfung, eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung sowie einen Impfausweis. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Berlin.

    Gesundheit

    Aktuelles

    Siehe Aktuelles - Ebolafieber

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen:

    Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von 9 Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll. Laut WHO-Vorgaben muss bei Ausreise die letzte Poliomyelitis-Impfung maximal ein Jahr zurückliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt keine Kontrolle der Impfung bei Ausreise.

    Reiseimpfungen:

    Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.

    Standardimpfungen: 

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden. 

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in der Demokratischen Republik Kongo ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in einigen Privatkliniken gewährleistet. Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, vorübergehende Engpässe können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

    Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Leishmaniasis und lymphatische Filariosen.

    • Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt Impfungen gegen Denguefieber und Chikungungyafieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Die in der Demokratischen Republik vorkommenden Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Die afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen.

    • Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen, siehe Schutz vor Insekten. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus und treten auch bei Reisenden auf. In der Demokratischen Republik Kongo wurde Poliomyelitis (cVDPV1 und cVDPV2) nachgewiesen.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt.
    • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

    In der Demokratischen Republik Kongo besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Zudem kommt es wiederholt zu lokalen Ausbrüchen von Ebolafieber vor allem im Osten, seltener im Rest des Landes.

    • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.
    • Beachten Sie lokale Warnungen.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.

    HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

    Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.

    • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
    • Begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung, wenn Sie von einem Tier gebissen worden sind.
    • Gegengifte bei Schlangenbissen sind nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich. Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich ist.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

    • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Neben den o.g. Gesundheitsgefahren besteht in der Demokratischen Republik Kongo auch ein Risiko für die folgende Erkrankung, die i.d.R. jedoch nur sehr selten Reisende betreffen:

    Die Pest kommt im Nordosten des Landes v.a. in der Provinz Ituri, vor. Sporadisch werden aus dieser Region immer wieder kleinere Ausbrüche gemeldet.

    • Vermeiden Sie den Kontakt zu Nagetieren, insbesondere zu Ratten.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Letzte Änderungen: 

    Aktuelles

    Einreise und Zoll – Anmerkungen (Einreiseverbot)

    Redaktionelle Änderungen

     

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    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Von nicht notwendigen Reisen in die Grenzregionen zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten.

    Ebolafieber

    Am 15. Mai 2026 wurde ein Ausbruch von Ebolafieber in der Provinz Ituri (Demokratische Republik Kongo) gemeldet. Uganda hat ebenfalls am 15. Mai 2026 den Ausbruch des Ebola-Bundibugyo-Virus bestätigt.

    Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am 17. Mai 2026 zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.

    Bislang gibt es keine bestätigten Fälle in Ruanda. 

    Die ruandischen Behörden haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet und Einreisebeschränkungen erlassen, siehe Einreise und Zoll. Dennoch ist - auch wegen des regen Grenzverkehrs im Dreiländereck der Demokratischen Republik Kongo, Uganda und Ruanda - mit bisher nicht erkannten Fällen zu rechnen. 
    Ebola-Impfstoffe werden grundsätzlich für Kontaktpersonen und Gesundheitspersonal verwendet. Für Reisende ist eine Impfung nicht vorgesehen. Im Gegensatz zu den Ebola-Zaire-Stämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Ebola-Bundibugyo-Virus.

    • Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden.
    • Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.
    • Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.
    • Berühren Sie keine lebendigen und toten Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.
    • Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in der betroffenen Region telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

    Sicherheitslage im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo

    Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo ist weiterhin angespannt. Negative Auswirkungen des dortigen Konflikts auf das unmittelbare Grenzgebiet zu Ruanda sind nicht auszuschließen. 

    • Von nicht notwendigen Reisen in die Grenzregionen zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten.
    • Beachten Sie die Reisewarnung für die Demokratische Republik Kongo.

    Sicherheit

    Von nicht notwendigen Reisen in die Grenzregionen zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten.

    Terrorismus

    In der Vergangenheit kam es im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo und Uganda nördlich der Nationalstraßen RN4 und RN8 und im Grenzgebiet zu Burundi zu (auch terroristisch motivierten) bewaffneten Überfällen. Im Gebiet des Nationalparks Nyungwe-Forest und auf der Verbindungsstraße zwischen Rusizi (früher Cyangugu) und Nyamagabe (früher Gikongoro) sowie in der Nähe des Volcanoes-Nationalparks bestehen Risiken für terroristische Angriffe. Nach Zwischenfällen in den vergangenen Jahren wurden die Sicherheitskräfte erheblich verstärkt.

    • Informieren Sie sich über Ihren Reiseveranstalter und anhand der lokalen Medien über die aktuelle Situation.
    • Seien Sie angesichts möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen in Ruanda besonders wachsam.
    • Bitte beachten Sie, dass Wanderungen im Nyungwe-Forest- und/oder Volcanoes-Nationalpark nur mit staatlich registrierten Führern möglich sind.
    • Seien Sie vor allem in größeren Städten, insbesondere an öffentlichen und belebten Orten wie Märkten oder Busbahnhöfen sowie bei besonderen Anlässen aufmerksam.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    SieheAktuelles

    Seit dem Frühjahr 2022 kam es im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo zu einzelnen militärischen Zwischenfällen. Weitere derartige Vorkommnisse sind nicht auszuschließen.

    • Von nicht notwendigen Reisen in die Grenzregionen zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten.
    • Beachten Sie die Reisewarnung für die Demokratische Republik Kongo.
    • Seien Sie in allen Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Distrikt Rusizi an der Grenze zur Provinz Süd-Kivu, besonders aufmerksam und vorsichtig.
    • Beachten Sie bei nach Burundi oder Uganda die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise zu Burundi und Uganda.
    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Gewaltkriminalität ist selten; Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl sowie Diebstähle aus Autos und Hotelzimmern sowie Wohnungseinbrüche nehmen jedoch zu.

    In den unmittelbaren Grenzgebieten zu Burundi und der Demokratische Republik Kongo, wie auch bei Weiterreisen in diese Länder, besteht die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Banden. Gleiches gilt für das Grenzgebiet zu Uganda im Norden des Landes.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Busbahnhöfen, im Bus oder bei Veranstaltungen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht tropisches Hochlandklima. Aufgrund andauernder wolkenbruchartiger Regenfälle kann es besonders in den beiden Regenzeiten von Februar bis Mai und September bis Dezember zu Überschwemmungen und insbesondere in ländlichen Regionen zu Sturzbächen und Erdrutschen kommen.

    Das seismisch hochaktive Gebiet im Norden und im Westen Ruandas um den Kivu-See gehört zu der Region des ostafrikanischen Grabenbruchs. Hier kann es zu Erdbeben kommen.

    Der Vulkan Nyiragongo (Demokratische Republik Kongo) nahe der Grenze zu Rubavu brach 2021 zuletzt aus. Der Vulkan Nyamuragira, 12 km nordwestlich des Vulkans Nyiragongo, zählt zu den aktivsten Vulkanen Afrikas.

    • Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

    Reiseinfos

    Siehe Aktuelles

    Grenzschließung

    Alle Grenzübergänge an der Landgrenze zwischen Ruanda und Burundi wurden im Januar 2024 durch die burundische Seite geschlossen. Die Flugverbindungen zwischen beiden Ländern sind bislang davon nicht betroffen.

    Infrastruktur/Verkehr

    Das öffentliche Verkehrsnetz ist gut ausgebaut.

    Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren sollten wegen häufig schlechter Straßenverhältnisse und des riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur bei Tag durchgeführt werden.

    Alle Verkehrsteilnehmer, auch Fußgänger müssen beachten, dass offizielle Wagenkolonnen Vorrang haben; andere Verkehrsteilnehmer müssen am rechten Straßenrand anhalten und warten, bis die komplette Kolonne passiert hat.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen stehen nicht unter Strafe. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind gesellschaftlich jedoch nicht akzeptiert.

    Rechtliche Besonderheiten

    Beamtenbeleidigungen können zu mehrwöchigen Haftstrafen führen; eine anwaltliche Verteidigung wird dann erforderlich. Bei Alkohol am Steuer drohen hohe Geldstrafen, Fahrverbot sowie mehrtägige Haftstrafen.

    Der Flughafen Kigali, Brücken, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.

    Die Einfuhr von Drohnen und E-Zigaretten ist nicht erlaubt.

    Die „Concoubinage“ (dauerhaftes Zusammenleben von unverheirateten Personen, von denen mindestens eine verheiratet ist) ist aufgrund einer immer noch gültigen Vorschrift aus dem Jahr 1988 unter Androhung einer Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe untersagt.

    Das ruandische Strafrecht sieht für sexuellen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) Geld- und/oder Gefängnisstrafen vor.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Ruanda-Francs (RWF). Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros eingetauscht werden. Empfohlen wird die Mitnahme von EUR oder USD, sofern es sich um neue Scheine (ab 2009) handelt. Diese können problemlos gewechselt werden.

    Darüber hinaus ist das Abheben von RWF mit Kredit- bzw. Debitkarten (Girocard) an Bankautomaten möglich. Einzelne Abhebungen sind auf 200.000 RWF begrenzt. Hierbei können je nach Kreditinstitut unterschiedlich hohe Gebühren anfallen.Einige Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit „Momo“ („mobile money“) beglichen werden.

    Einreise und Zoll

    Siehe Aktuelles

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass:Ja
    • Personalausweis: Nein  
    • Vorläufiger Personalausweis:Nein
    • Kinderreisepass:Ja

    Anmerkungen:

    Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

    Infolge des Ebola-Ausbruches in der DR Kongo hat Ruanda folgende Regelungen erlassen: 

    Ausländischen Reisende, die sich in den 30 Tagen vor der geplanten Einreise nach Ruanda in der DR Kongo aufgehalten haben, wird die Einreise nach Ruanda verweigert. Dies gilt auch, wenn nur ein Transitaufenthalt in der DR Kongo erfolgt ist. Für ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Ruanda gelten ggf. abweichende Regelungen. 
    Bei Einreise nach Ruanda über die Landgrenze zur DR Kongo werden Gesundheitschecks durchgeführt sowie ggf. weitere Maßnahmen getroffen. Rückfragen können unter der kostenlosen Rufnummer 114 gestellt werden

    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Nähere Informationen können bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Ruanda ein Visum.

    Visa für die Einreise nach Ruanda können entweder online oder nach Eintreffen am Flughafen beantragt und bezahlt werden. Die Gebühr für ein Visum für eine einmalige Einreise und einen Aufenthalt von 30 Tagen beläuft sich auf ca. 50 USD und für eine mehrmalige Einreise und einen Aufenthalt von 90 Tagen auf ca. 70 USD. Am Flughafen kann die Gebühr in USD, EUR in bar oder mittels Kreditkarte bezahlt werden.

    East-Africa-Tourist-Visum

    Für Touristenreisen nach Ruanda, Kenia und Uganda kann alternativ vor Reiseantritt über das ruandische Online-Portal ein East-Africa-Tourist-Visum beantragt werden, wenn das Ersteinreiseland Ruanda ist. Das East-Africa-Tourist-Visum erlaubt eine einmalige Einreise in den Staatenverbund und multiple Reisen zwischen den Staaten. Die Kosten hierfür betragen ca. 100 USD und sind bei Antragsstellung zu bezahlen.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, sie muss aber ab einem Betrag von 10.000 USD deklariert werden.

    Die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornographischem Material aller Art ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für Plastikverpackungen und –tüten.  Zuwiderhandlungen können mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden.

    Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden, sollten bei der Einreise aber deklariert werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.

    Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist quantitativ beschränkt.

    Die Einfuhr von Drohnen und E-Zigaretten ist nicht erlaubt.

    Die Einfuhr von größeren Mengen Medikamenten für Spendenzwecke ist nur nach vorheriger Erlaubnis möglich.

    Zölle für importierte Waren werden in Höhe von 15-25% des Warenwerts erhoben. Die Staffelung erfolgt nach Warengruppen.

    Tiere

    Für Reisen mit bestimmten Haustieren (z.B. Hunde, Katzen) sind eine Herkunftsbescheinigung und ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Letzterer dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Es ist außerdem eine Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes aus dem Herkunftsland des Tieres zusammen mit einer englischen Übersetzung vorzulegen. Die Einfuhrgenehmigung wird vom Rwanda Agriculture Board ausgestellt.

    Gesundheit

    Siehe Aktuelles

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

    Reiseimpfungen

    Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY und Tollwut angeraten. 

    Standardimpfungen

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. 

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Ruanda ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet, aber auch in Kigali sind schwere Krankheiten und Unfallfolgen nicht immer ausreichend behandelbar. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt können vorkommen. Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung in Ruanda ist für Ausländer grundsätzlich Vorauskasse zu leisten.

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

    Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber und Rift-Valley-Fieber.

    • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Chikungunyafieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten. 
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. In den vergangenen Jahren wurde Cholera nur in der Western Province nachgewiesen.Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf. 

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.
    • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen 

    In Ruanda besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen und Mpox. Diese Erkrankungen werden i.d.R. durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Meningokokken-Erkrankungen werden im gesamten Land hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai-September und Dezember-März) übertragen.

    • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt.
    • Beachten Sie lokale Warnungen.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.
    • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen. 

    HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

    Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber kann u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen werden. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann.

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
    • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
    • Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
    • Beachten Sie unsere Hinweise zuSchlangenbissen.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.    

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser (auch Kivu-See) übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden.

    • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab. 

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. 

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

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Lebenshaltungskosten weltweit vergleichen – Finde dein perfektes Auswanderungsziel

Kostenübersicht für Auswanderer: So planst du dein Budget optimal

Wer ins Ausland auswandern möchte, sollte sich vorab über die Lebenshaltungskosten informieren. Von günstigen Mieten bis zu den Preisen für Lebensmittel – die richtige Planung hilft dir, dein Wunschland auch finanziell realistisch einzuschätzen.

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  • Amerika – Von Kanada bis Argentinien – erfahre, welche Möglichkeiten es für Auswanderer gibt.
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Deutsche Vertretungen weltweit – Botschaften & Konsulate auf einen Blick

Schnelle Hilfe im Ausland: Deutsche Botschaften und Konsulate finden

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